Betriebskostenabrechnung bei pauschaler Vereinbarung ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Peda
Beiträge: 1
Registriert: 25.06.2008 17:03

Betriebskostenabrechnung bei pauschaler Vereinbarung ?

Beitrag von Peda »

Hallo Leute,

habe eine Einliegerwohnung(50m²) in einem freistehenden Haus mit insgesamt 2 Mietparteien (Mein Vermieter und ich). Wohne dort seit 10/2004 und hatte mit ihm vereinbart, für die Heiz/Warmwasser/Nebenkosten eine
Pauschale von €100.-/Monat zu zahlen.
Davon hat mir das Amt €15.-/Monat für Warmwasser von meinem Regelsatz
abgezogen. So weit so gut ...
Nun bekam ich vom Amt die Aufforderung, die komplette Betriebs/Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2006 und 2007 recht
kurzfristig vorzulegen. Was nun ? Auf Grund der Pauschale hat es definitiv
keine Abrechungen gegeben und soweit ich weiß ist ein Vermieter in einem
2-Mietparteienhaus auch nicht verpflichtet Einzelheizkörpermessgeräte
zu installieren.

Was nun, wie gehe ich jetzt damit um ? Erschwerend kommt noch hinzu,
das mein Vermieter seine Wohnung in dem Haus erst im Laufe des
Jahres 2007 wieder bezog .

Würde mich sehr freuen wenn einer von euch mir da einen
Tip geben kann ...

Danke für eure Aufmerksamkeit und einen schönen Tag wünscht
Peda
Antworten