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Nebenkosten Abrechnung Willkür ??

Verfasst: 23.06.2008 11:34
von R_M_C_W
Hallo wir haben Antrag auf übernahme der Nebenkosten gestellt ,ich denke wie überall waren Sie diese mal extrem hoch

Nun ist es so das über uns auch eine familie Antrag gestellt hat

Sie haben die Kosten voll übernommen bekommen

Wir nur zu2 /3 im gleichen Haus
die Fam über uns 2 erwachsene 1 Kind
wir Zwei erwachsene

über uns 405 €
wir 308€ nebenkosten wovon bei uns 198€ übernommen worden??
keine begründung

jetzt habe ich gehört das das wohl öfter vorkommt und von der Laune des Sachbearbeiters abhängt ,auch sollen die Sachbearbeiter für alles eingesparte ,Prämien bekommen??
ausedem soll es einen regelrechten Wetbewerb unter den Ämtern geben wer mehr einsparrt das kann doch wohl nicht angehn

was können wir auser wiederspruch einzulegen noch tun gibts Gesetzesvorlagen oder Urteile
??
Bitte mit Link

Verfasst: 23.06.2008 12:20
von Ralf Hagelstein
Das Gesetz gibt es hier (siehe § 22): http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html

Das Bundessozialgericht stellt dazu fest:
http://forum.peng-ev.de/viewtopic.php?p=10979#10979

Verfasst: 23.06.2008 12:41
von Melinde
Hallo R_M_C_W
Die Kosten der Unterkunft sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, sofern angemessen sagt § 22 SGB II so schön. Also Widerspruch ist angesagt.
Schau mal beim Selbsthilfe e.V. - Verein für Sozialberatung Kleve
auch das Ratsinformationssystem der Stadt Kleve ist recht interessant. Da kann man Sitzungsprotokolle, Beschlüsse usw. nachlesen auch aus dem Sozialausschuss.
Sehr viele Städte haben so ein Infosystem, auch wenn die Googelei dorthin etwas aufwändig ist und man nicht immer in der Heimatgemeinde landet.
Gruss

(ja, vor lauter Abschweifen beim Entdecken kommt meine Antwort hier erst an wenn andere Bild schon längst geantwortet haben)

Thx soweit

Verfasst: 24.06.2008 09:05
von R_M_C_W
danke für die antworten is ja doch manchmal sehr verwiirend das ganze mit den paragrafen

ich werd in jedem fall mal ein einspruch schreiben und dann zu der Klever beratungstelle gehn