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wann muss man eine umschulung selbst bezahlen?

Verfasst: 02.12.2005 17:10
von hans dampf
Guten Tag,
folgendes:
ich mache gerade eine Umschulung, gefördert vom Arbeitsamt.
Bin mir ziemlich sicher, daß wenn ich durchfallen sollte, ich die Umschulung nicht selbst bezahlen müsste und auch nicht zwingend wiederholen müsste, oder?
Wie verhält es sich, wenn ich mittendrin abbreche (und es dem A-Amt auch mitteile? Rückzahlung? Alles?

Ich will natürlich bestehen, aber was ist wenn ich kurz vorm Ende zu viel Geld komme (Erbe)? Besteht die gruselige Möglichkeit, daß ich die ganze Umschulung rückwirkend bezahlen muss? Dann kann ich mir das Erbe gleich in die Haare schmieren. Muss ich das melden?

Für Tipps/Infos wäre ich sehr dankbar.


hans

wann muss man eine umschulung selbst bezahlen?

Verfasst: 06.12.2005 14:28
von -us-
Hallo Hans !

Wenn du deine Umschulung aus eigenen Stücken abbrichst (ohne ausreichende Gründe) kannst du dir sicher sein das du die Maßnahme ganz oder Teilweise bezahlen mußt.
Ganz oder teilweise ist immer eine Fall zu Fall Entscheidung !!!!
Da geht es auch ans Erbe.
Dazu kommen noch entsprechende Sanktionen für die Zukunft ...
.-30 % etc...

Wenn dein Erbe die Max. Grenze an Vermögen für Hartzler übertrifft bist auch schon ohne Abruch der Schulung fällig und mußt erstmal alles aufbrauchen was drüber liegt. (Meldepflichtig !!!!!)
(siehe anrechenbare Vermögenswerte SGB II)

LG

-US-