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Mehrbedarf Kostenaufwendige Ernährung.... ???
Verfasst: 19.06.2008 14:05
von maria1106
Hallo!
Die Rentenkasse wollte von mir Papiere dabei musste ich einen alten Hartz4 Bescheid kopieren . Dabei ist mir folgendes aufgefallen:
Ich hatte damals bei der Antragstellung für meine Tochter ein ärztliches Attest vorgelegt wegen Mehrbedarf Kostenaufwenige Ernährung . Gerade ist mir aufgefallen dass das nie in der Berechnung aufgetaucht ist. Das liegt jetzt aber schon ne ganze Weile zurück und betrifft den Zeitraum 9 / 2005 bis 10 / 2006. Sagt mal kann ich das noch geltend machen ? Habe ich da eine Chance? Nach dieser Zeit habe ich kein weiteres ärztliches Attest angestrebt weil sich ihre Krankheit gebessert hat!
Was soll ich tun? Soll ich überhaupt was tun? Damals hatte ich null Plan von dem Ganzen !!!!
LG
Silvia
Verfasst: 19.06.2008 15:23
von Ralf Hagelstein
Überprüfungsantrag stellen, das geht 4 Jahre rückwirkend. Mal gucken was rauskommt.
Verfasst: 19.06.2008 15:51
von maria1106
Hallo Ralf !
ich habe jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt mit dere Bitte zur Überprüfung ist das ok oder gibt es Vordrucke . Ich denke das sollte doch eigentlich ausreichend sein ? Mit dem Attest in Kopie Oder ?
LG
Silvia
Verfasst: 19.06.2008 16:04
von Ralf Hagelstein
Verfasst: 19.06.2008 16:13
von maria1106
ok danke daraus werde ich nun ein neues Schreiben basteln. Einen Versuch ist es wert denn ich bekam pro Monat ca 20 Euro mehr in Bayern zumindest vor dem Umzug nach Hamburg ! Das Attest galt 2 Jahre! Und Hamburg hat es anscheinend übersehen....
Verfasst: 21.06.2008 17:29
von Willi2
Bei uns (Optionskomune in Sachsen) wurden so Mitte 2006 auf Grund eines Rundschreibens vom sächsischen Landkreistag alle Zuschläge die es bei Erkrankungen gab ersatzlos gestrichen. Habe bis dahin 51.-€ wegen Didbetes bekommen, Widerspruch läuft und ich warte auf eine Entscheidung des BSG. Mich würde auch interessieren wie es in anderen Bundesländern bzw. über die Bundesagentur gehandhabt wird.
Verfasst: 24.06.2008 07:39
von maria1106
Hallo!
ich kann da nur dazu sagen dass ich den Mehrbedarf in Bayern bekommen habe und in Hambuirg nicht da wurde das Attest wahrscheinlich übersehen?! Bei meiner Tochter handelt es sich nicht uim Diabetes!
Ich kenne hier in Hamburg allerdings eine Dame die bekommt ihren Mehrbedarf wegen Diabetes... Ich werde berichten was bei mir rauskommt....
LG
Silvia
Verfasst: 08.08.2008 11:33
von maria1106
Hallo!
Weis Jemand wie lange die Bearbeitung bei einem Überprüfungsantrag nach§ 44 SGB X dauern kann? Ich habe noch nichts gehört da mir vor Wochen gesagt wurde das geht über das Versorgungsamt ? Kennt sich damit Jemand aus ? Versorgungsamt ?????

Was ist denn das nun wieder ?
Bitte um kurze Info!
LG
Silvia
Verfasst: 08.08.2008 12:57
von DjTermi
Hallo,
wie lange es dauert, kann Dir nie einer genau sagen; da keiner aufn Schreibtisch vom SB schauen kann
Bezüglich Versorgungsamt, schau mal hier:
http://www.hamburg.de/versorgungsamt/
Verfasst: 09.08.2008 16:01
von maria1106
Hallo!
Danke DjTermi aber ich kapier trotzdem nicht was das Versorgungsamt damit zu tun hat. Es geht weder um eine Behinderung noch um die Rente....Es ist jetzt ca 8 Wochen her dass ich den Überprüfungsantrag gestellt habe. Zwischenzeitlich habe ich eine neue SB bekommen... Den Antrag hat aber noch meine "alte" SB weitergeleitet.
Es geht lediglich um einen Mehrbedarf ( Kostenaufwendige Ernährung) dessen ärtzliches Attest damals wohl übersehen wurde und somit nie Mehrbedarf geflossen ist. Das wollte ich überprüfen lassen.
LG
Silvia
Verfasst: 24.10.2008 11:58
von maria1106
Hallo!
Es sind nun etliche Monate vergangen ich habe noch nichts wieder gehört in der Sache! Habe jetzt vor ca 1 Woche nochmal einen Brief dahin geschrieben... das kann doch nicht sein dass das soooooooooo lange dauert oder ????
Was muss denn da groß geprüft werden? Attest liegt vor und es wurde nie mit angerechnet der Mehrbedarf auch nie ein Wort darüber verloren ????
Und nun wieder nichts ...
LG
Silvia
Verfasst: 24.10.2008 14:57
von Ralf Hagelstein
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende dienen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens. Diese Sicherstellung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl.BVerfGE 82, 60 <80>). Diese Pflicht besteht unabhängig von den Gründen der Hilfebedürftigkeit (vgl. BVerfGE 35, 202 <235> ).
Zitierung: BVerfG, 1 BvR 569/05 vom 12.5.2005, Absatz-Nr. (1 - 35),
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk2 ... 56905.html
Verfasst: 30.10.2008 12:32
von maria1106
Danke lieber Ralf, für deine Unterstützung.
Ich habe gestern meinen Mehrbedarf für die "vergessene" Zeit erstattet bekommen !
LG
Silvia
Verfasst: 30.10.2008 14:35
von Ralf Hagelstein
Das freut mich zu hören

Verfasst: 30.10.2008 20:59
von maria1106
Ja und du hast mir dabei geholfen !
Vielen lieben Dank dafür !
LG
Silvia