Neuer Job-Gesundheitspass

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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seestern
Beiträge: 23
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Neuer Job-Gesundheitspass

Beitrag von seestern »

Hallo,
ich hatte letzten Freitag ein Vorstellungsgespräch und zu meiner freude rief mich der Herr am Montag gleich an, um mir mitzuteilen, das er mich sehr gerne haben möchte*freu*.
Das wäre eine Beschäftigung im Lebensmittelbereich(Bäckerei).
Ich besitze ja eigentlich noch meine Rote Karte(Gesundheitspass) von meiner Ausbildung(1995).Nun hab ich vom Gesundheitsamt erfahren, das ich diesen erneuern muss. Das würde 14 € kosten.Ist ja eigentlich nicht ungeheuer viel Geld, aber mich würde trotzdem interessieren, ob man das Geld vom Amt wiederbekommen kann....vielleicht wegen Bewerbungskosten oder so??
Meine Fallmanagerin kann ich leider nicht fragen, da bei uns(sprich bei der Arbeitsvermittlungsstelle) sehr viele ihre Kündigung bekommen haben und meine Bearbeiterin sich krank gemeldethat. Bei irgendeinen anderen Bearbeiter bekomme ich erst in 4 Wochen einen Termin, da alle Termine vergeben sind.

Danke im Vorraus.

LG Fatiha
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DjTermi
Moderator
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Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Es besteht die Möglichkeit, dass das Amt es über § 16 (2) SGB II (sonstige weitere Leistungen) finanziert, entweder als Zuschuss oder als Darlehen. Ist aber eine "Kann Leistung".

Musst dann die Quittung vorlegen und auf übernahme bitten, ansonsten würde ich schauen was das irgendwie von guten freund, bekannte oder Familie, die dir das Geld vorstrecken können ?!?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Beitrag von Björn »

wenn es das selbe wie das gesundheitszeugnis ist, dann muss das der arbeitgeber bezahlen.. im normalfall machen die das automatisch, wenn nicht, dann will er wohl sparen =)

EDIT: wenn meine aussage falsch ist tut mir das leid, war aber immer der meinung, dass es so ist...
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