Selbständig

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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kettelmaus
Beiträge: 282
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Selbständig

Beitrag von kettelmaus »

Ich werde zum 30.09.08 meine Selbständigkeit nach 3 Jahren aufgeben.
Bekomme ich Arbeitslosengeld?
Wo bekomme ich Hilfe , da ich mich überhaupt nicht mit der Arbeitslosigkeit auskenne.
marianne56


PS: kettelmaus hat marianne56 erlaubt über ihren Namen zu schreiben !!!
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar !!
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Wenn du dich in der Selbstständigkeit Arbeitslosenversichert hast / deine Beiträge bezahlt hast dann hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hast du das nicht getan greift Hartz4!
LG
silvia
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kettelmaus
Beiträge: 282
Registriert: 29.11.2006 10:23

Beitrag von kettelmaus »

Hallo
Also das heisst das marianne56 3 Monate vor Geschäftsaufgabe zum Amt muss um alles zu klären??
:roll: :roll:
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar !!
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo

Wenn ich mich da mal rein schalten darf :D

Sie muss sich dann bei der Agentur für Arbeit melden wenn Sie weiß was sie ihre Selbständichkeit aufgeben möchte.

Arbeitssuchend kann man sich ja eh immer melden, und sobald Sie dann das Gewerbe abmelden; muss Sie noch mal hin mit der Abmeldung und das alles klären.
Zuletzt geändert von DjTermi am 13.06.2008 08:37, insgesamt 2-mal geändert.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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kettelmaus
Beiträge: 282
Registriert: 29.11.2006 10:23

Beitrag von kettelmaus »

Hi

Natürlich darfst Du Dich rein schalten !!
Klasse jetzt weiss man ja doch mehr und Sie kann in Ruhe alles erledigen.
Danke erst mal.... :wink:
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