Lohnsteuerklassenwechsel im bezugsfreien Zeitraum möglich?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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XelaaleX
Beiträge: 18
Registriert: 23.01.2008 17:47

Lohnsteuerklassenwechsel im bezugsfreien Zeitraum möglich?

Beitrag von XelaaleX »

Guten abend werte Forengemeinde,

ich habe heute ein wichtiges Anliegen und würde dazu gern mal Eure Meinung bzw. Fakten lesen.

Meine Frau und ich haben momentan die Lohnsteuerklasse 3 & 5. Von der ARGE bekommen wir bereits nur einen zweistelligen monatlichen Betrag und es könnte zukünftig ja passieren, dass die ARGE die Fortzahlung der Leistung ablehnt und an die Wohngeldstelle oder andere Behörden verweist, sofern bei diesen Aussicht auf höhere Zahlungen bestehen.

Allerdings würden wir dadurch unter anderem die GEZ Befreiuung verlieren und, was viel wichtiger ist, vermutlich auch Probleme bei der Finanzierung des Kita-Platzes für unsere Tochter bekommen.

Unsere Kleine soll ab September diesen Jahres in die Krippe.

Meine Frau bleibt noch bis 2009 mit unserem Sohn (100% schwerbehindert) zuhause und steht somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Daher haben wir mit damaligem Beginn des Erziehungszeitraumes von Steuerklasse 4/4 auf 3/5 gewechselt.

Mein derzeitiger Bewilligungszeitraum läuft mit dem 30.06.2008 aus. Ich kann bereits jetzt schon sagen, dass unsere BG im Juli 2008 aufgrund zu hohen Einkommens definitiv keinen Hartz IV Anspruch hat. Dies betrifft jedoch nur den Juli. In den darauf folgenden Monaten ist das Einkommen wieder erheblich niedriger.

Nun meine Frage. Ist es rechtlich zulässig, wenn ich beim Einwohnermeldeamt einen Lohnsteuerklassenwechsel beantrage zum 01.07.2008 oder kann mir die ARGE dies untersagen?

Laut SGB II darf man seine Bedürftigkeit ja nicht erhöhen. Allerdings würde ich den Wechsel ja in einem Zeitraum vornehmen, der kein Bezugszeitraum ist. Hinzu kommt, dass auch durch den Wechsel der Lohnsteuerklasse im Juli 08 von 3/5 auf 4/4 kein Anspruch entstehen würde für Hartz IV im Juli 2008.

Ich möchte ausschließlich in dem Hartz IV freien Zeitraum den Wechsel vornehmen und dann den neuen Antrag stellen. Somit müsste gewährleistet sein, dass aufgrund des dann niedrigen Nettoeinkommens weiterhin die ARGE zuständig ist für die Zahlung.

Ist dies rechtlich wirklich halt- und vertretbar oder gibt es gewisse Gesetze, die dies unterbinden?

Danke im Voraus.

Xel
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