hallo,
ich habe mal eine Frage.
Mein bruder ist alleinerziehend und alg2 empfänger.
Er hat seinen sohn vor knapp einem jahr zu sich geholt,weil er bei der Muter total verwahrloste. das Jugendamt hat ih da rausgeholt .
er ist 10 jahre alt. Geht seitdem zum therapeuten,weil er echt viel scheiß erlebt hat.
jetzt will sein SB ihn in eine vollzeitarbeit vermitteln.
mein Bruder sagte seinem Sb das e rgerne halbtags arbeiten würde,aber Vollzeit ginge nicht,wegen seinem Sohn.
er hat psyische Probleme,reagiert auf fremde menschen total agressiv.
meine Frage ist ,muß er eine Vollzeitstelle annehmen?
wenn nicht,gibt es dazu irgendwelche gesetzestexte??
Alleinerziehend und vollzeitjob
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo
ich kann hier nur berichten wie es mir ergangen ist, meine SB hat mir zugesichert, da ich alleinerziehend bin, (mein Sohn wird jetzt 11) ist mir nur eine Teilzeitstelle zuzumuten, solange bis er 15-16 ist. Wortwörtliche Aussage meiner SB!!!
Arbeite 50% und bekomme ergänzend ALGII
Mit welchen und wievielen Maaßen hier wieder gemessen wird ist mir unverständlich. Jedes Kind sollte die gleichen Rechte auf Fürsorge und Nestwärme in Deutschland haben!
Gruß buxi
ich kann hier nur berichten wie es mir ergangen ist, meine SB hat mir zugesichert, da ich alleinerziehend bin, (mein Sohn wird jetzt 11) ist mir nur eine Teilzeitstelle zuzumuten, solange bis er 15-16 ist. Wortwörtliche Aussage meiner SB!!!
Arbeite 50% und bekomme ergänzend ALGII
Mit welchen und wievielen Maaßen hier wieder gemessen wird ist mir unverständlich. Jedes Kind sollte die gleichen Rechte auf Fürsorge und Nestwärme in Deutschland haben!
Gruß buxi
Hallo Sammy-Jo,
Gruß DC
Der Therapeut kann eine Einschätzung schreiben, ebenso das Jugendamt. Ich würde mich an erster Stelle an das Jugendamt wenden (siehe PN).Wenn Sie alleinerziehend sind ist es teilweise nicht möglich zu arbeiten. Wann Sie verpflichtet sind eine Arbeit aufzunehmen hängt vom Einzelfall ab, beispielsweise vom Alter und Entwicklungs- bzw. Gesundheitszustand der Kinder, aber auch von der Anzahl der Kinder und ob Sie möglicherweise vor der Trennung trotz Kinder gearbeitet haben. Ist das jüngste Kind noch jünger als circa 8 bis 10 Jahre, so müssen Sie nicht arbeiten gehen. Sobald das jüngste Kind diese Altersgrenze erreicht hat, kann von Ihnen erwartet werden, daß Sie zumindest Teilzeit arbeiten. Erst wenn das jüngste Kind 16 Jahre alt wird, sind Sie verpflichtet sich wieder eine Vollzeitstelle zu suchen.
Quelle
Gruß DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten