In-Job/1,20 Euro Job - Fragen ?!?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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ballsport
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In-Job/1,20 Euro Job - Fragen ?!?

Beitrag von ballsport »

Hallo @all!

Mein Trauzeuge ist gestern mit ein paar Fragen an mich heran getreten, welche uns beiden nun Kopfzerbrechen machen.

Es geht um einen In-Job / 1,20€-Maßnahme

Fall:
Maßnahme nach Zuweisung und Vorstellung angetreten.
Nach ein paar Tagen kamen folgende Fragen auf:
1. Wie oft ist man eigentlich verpflichtet, eine solche Maßnahme zu machen?
2.Ist es überhaupt zulässig, das nach Ablauf der 6 Monate sofort eine weitere Maßnahme gemacht werden muß?
3. Ist man verpflichtet, die begonnene Maßnahme nach Ablauf der 6 Monate zu verlängern?
4. Muss man unmittelbar nach Ende der jeweiligen Maßnahme sofort eine neue Zuweisung akzeptieren/unterschreiben (EGV)?

Es geht nicht um die Tätigkeit der Maßnahme selber sondern um eventuelle rechtliche Grundlagen (nicht die jeweilige willkürliche Regelung der Träger für die Maßnahme).

_____________________________________________

In der zuweisung zu Maßnahme wurde folgendes an Abeits- und Qualifizierungszeit vereinbart: 5 Tage zu je 7 Stunden = 35 Stunden. Davon sollen 5 Stunden dann Qualifizierungsteil sein.

Da die Maßnahme ja keine Arbeit des 1. Arbeitsmarktes ist sondern lediglich eine Wiedereingliederung und Heranführung an den 1. Arbeitsmarkt darstellt, ist folgende Frage noch offen:

Wie sieht es mit den Pausenzeiten aus?
Ist es zulässig, das die Pausenzeiten an die Arbeitszeit angehangen werden ohne Vergütet/Entschädigt zu werden (Aufwandsentschädigung)?
Im mir bekannten Fall sieht es so aus, das die Pausenzeit an die 7 Stunden der Maßnahmezeit angehangen wird, aber die Aufwandsentschädigung nur für die 7 Stunden gezahlt wird.
Erfahrungsgemäß ist sowohl auf dem 1. Arbeitsmarkt als auch in schulischen Qualifizierungsmaßnahmen in der jeweiligen Stundenzahl eine Pause mit eingerechnet und wird entsprechend Vergütet /Entschädigt.
Hierzu ein Beispiel:
Schulische Maßnahme, 8-15 Uhr inkl. 30 Minuten Pause = 7 Stunden
In-Job 8-15 Uhr = 7 Stunden plus 30 Minuten Pause = 7,5 Stunden


Es geht hierbei lediglich um die tatsächlich gesetzlichen Regelungen und nicht um die willkürlichen Regelungen der jeweiligen Maßnahme-Träger.


Wer weiß Antwort und kann mir Tips bzw. nen Link geben wo dies genau aufgeschlüsselt ist???

Danke für Eure Hilfe!
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Ist der eHB u25 oder ü25?
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ballsport
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Beitrag von ballsport »

Ü25 aber U65 :D
Carmen

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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Schon etwas älter, aber hervorragend:

Rechtliche Maßstäbe für die Erbringung von Arbeitsgelegenheiten für Arbeitssuchende nach § 16 Abs. 3 SGB II
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... eiten.html
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Und:

Gegenwehr gegen 1 Euro-Jobs ist möglich Kleine Handlungshilfe
http://www.alg-2.info/info/eineurojobs/view
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ballsport
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Beitrag von ballsport »

WOW! Danke Ralf!

Damit kann ich doch schon etwas anfangen.

Lg Carmen
luna23
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Beitrag von luna23 »

hi.
wegen pausenzeiten.

also da kann ich jetz nur von meiner ausbildung sprechen.
aber ich hatte da einen 8h tag und dann die halbe stunde pause noch dazu, meiner meinung nach.
denn ich hab meist von 8-16.30 gearbeitet.

und in der maßnahme in der ich grad (immer noch ^^) bin, is dat auch so.
6 h plus die halbe stunde pause. die theoretisch eingehalten werden muß.

^^
gruß
luna.
(die sich lange nich gemeldet hat)
alex1977
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1,25€ Job

Beitrag von alex1977 »

Ich habe auch einen 1,25€ /Std.( inkl.Fahrtkostenpauschale) Job bekommen.

Nun meine Frage: Ich soll 30 Std. die Woche arbeiten, dass macht im Monat 120 Std. x 1,25€ = 150€.
Was bleibt mir von den 150€ ?, nur 100€!!!
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Ralf Hagelstein
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Re: 1,25€ Job

Beitrag von Ralf Hagelstein »

alex1977 hat geschrieben: Was bleibt mir von den 150€ ?, nur 100€!!!
Wieso? :shock:
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alex1977
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Beitrag von alex1977 »

Ich habe gehört, dass nur 100€ anrechnungsfrei sind.
Alles was darüber ist wird auf das ALG II angerechnet.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
das Geld was du für einen 1 Euro Job bekommst darfst du komplett behalten ist ja kein Lohn sondern eine Aufwandsentschädigung oder so ähnlich. Jedenfalls darfst du das alles behalten !
LG
Silvia
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Richtig. :!:
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