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Anrechnung Erbe?

Verfasst: 30.05.2008 16:59
von ayumi
Ich hänge ja zur Zeit in einem 1-€ Job fest. Nun haben wir dort eine Schulung "Recht im Alltag". Heute kam dort eine Frage auf, die auch der Dozent nicht genau beantworten konnte.
Angenommen, ein Hartz IV Empfänger erbt eine grössere Summe.
Wird diese Summe jetzt nur auf zukünftige Zahlungen angerechnet? Sprich, er bekommt keine Leistungen mehr, muss also vom Erbe leben. Oder muss man, wenn man schon länger arbeitslos ist, das, was man in der Vergangenheit erhalten hat, zurückzahlen?
Vielleicht weiss ja jemand genaueres?

LG

Verfasst: 30.05.2008 17:20
von Ralf Hagelstein
Auf welche Frage möchtest Du denn eine Antwort?

Verfasst: 30.05.2008 17:24
von ayumi
Eigentlich nur darauf, ob man von dem Erbe bereits erhaltene Leistungen zurückzahlen muss.

Verfasst: 31.05.2008 09:34
von buxi
NEIN, Du mußt in diesem Fall nicht rückwirkend der Arge Geld zurückbezahlen, welches Du in der Vergangenheit erhalten hast.
Gruß buxi

Verfasst: 31.05.2008 17:34
von ayumi
Danke. Der Meinung bin ich ja auch. Die Aussage das man bereits erhaltenes Geld zurück zahlen muss, stammt von unserem Dozenten. Da dieser Recht unterrichtet, war ich mir unsicher. Na dann werde ich ihn nächste Woche mal aufklären :lol:.

LG