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Wird rest Unterhalt auf Bedarfsgemeinschaft angerechnet?

Verfasst: 22.05.2008 15:43
von Mama11
Hallo,
habe gerade nochmal meine Unterlagen durch gesehen und habe festgestellt, das der Rest Unterhalt meines Sohnes bei mir und meinen rest der familie aufgeteilt worden ist.
Sein Einkommen sind wie folgend:
Kindergeld:154,00 und Unterhalt : 288,00 macht zusammen:442,00.
Sein Geld vom Amt sind: 208,00 und Kosten der Miete:138,00 macht zusammen : 346,42.
Wenn ich dieses abziehe bleibt ein Rest von 100,53, diese wurden auf uns weiteren 4 Personen aufgeteilt, ist dieses richtig?
Bedanke mich schon mal in vorraus und gehen ein bisschen arbeiten, da ich zur zeit eine Umschulung zur Köchin mache, wo ich 3 Monate im Praktikum bin, leider nur noch bis ende Mai, dann heißt es wieder Schulbank drücken. Nur am Rande erwähnt, meine Umschulung wurde mir angeboten und auch sofort Bewilligt und unser Sachbearbeiter bekommt die Note Eins von uns, immer wenn wir was auf den Herzen haben, ist er für uns da. Daher wollte ich mich erst mal vorab darüber informieren ob unsere Berechnung so stimmt.
gruß

ich

Verfasst: 22.05.2008 16:58
von babydoll123456
ja bei und ist es auch so!

mein sohn bekommt 249 euro unterhalt
154 euro kindergeld

207 euro satz und der rest wir bei mir angerechnet