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Personalausweis abgelaufen

Verfasst: 21.05.2008 18:38
von rme
Halli Hallo

mein Personalausweis läuft nächste Woche ab! Jetzt muss ich die besonderen Passbilder auch noch machen lassen und umsonst wird der Neue auch nicht sein :-(
Werden die Kosten dafür von der ArGe übernommen.

Im Voraus schonmal vielen Dank für Eure Antworten

Verfasst: 21.05.2008 18:42
von Ralf Hagelstein
Erkundige Dich bei Deiner Gemeinde.
Der Ausweis selbst sollte bei Vorlage des ALG-II Bewilligungsbescheides kostenlos sein.

Verfasst: 21.05.2008 20:04
von maria1106
Hallo!
Gilt das auch für den Führerschein ? Ich habe immernoch den rosanen Führerschein und habe bisher mich wegen den Kosten davor gescheut den neuen zu beantragen !

LG
Silvia

Verfasst: 21.05.2008 20:10
von Ralf Hagelstein
Ein neuer Führerschein ist m.W. kein Pflicht.
Erkundige Dich doch beim örtlichen Straßenverkehrsamt.

Verfasst: 21.05.2008 20:37
von rme
vielen Dank Ralf!

ich klär das am Montag mal ab und meld mich dann wieder hier.

Viele Grüsse an Alle

Verfasst: 23.05.2008 11:53
von nonsens
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Ein neuer Führerschein ist m.W. kein Pflicht.
Erkundige Dich doch beim örtlichen Straßenverkehrsamt.
aber wenn der FS Bestandteil eines Arbeitsverhältnisses ist, und man ergänzend HartzIV bezieht, dann kann man da doch was machen oder?

Denn:

Meinem Mann wurde vor der Bewilligung des Darlehens für den Führerscheinwiedererwerbs (was fürn Wort) gesagt, wenn er den rosanen noch gehabt hätte, und er müsste ihn erneuern lassen, dann hätte man ihm dafür auch eine Unterstützung in Form eines Darlehens bzw. einmalige Beihilfe gegeben.

Allerdings war das 2006 - ich weiss nicht ob das noch immer so geht .....

Aber wie gesagt, es war nur in Verbindung mit Job, wo dieser FS notwendig ist, um Job auszuführen.

Verfasst: 26.05.2008 19:50
von rme
leider musste ich die 8€ für den Perso + 6€ für Bilder selbst zahlen. :shock:

Verfasst: 27.05.2008 00:14
von Ralf Hagelstein
War das der normale Preis, oder war der reduziert?

Ich meine da gab es irgendeine Anweisung vom Bund.
Da werde ich nochmal suchen...

Verfasst: 27.05.2008 00:20
von Ralf Hagelstein
Ah, schon gefunden.

Grundlage der Befreiung ist § 17 der Passverordnung: http://www.bundesrecht.juris.de/passv_2007/__17.html

Der Schleswigholsteinische Landkreistag weist auf ein Schreiben des Bundesministeriums hin, wonach "Bedürftige" nach SGB II und XII zu befreien sind. Das Schreiben des BMI hin: http://www.sh-landkreistag.de/media/cus ... 3361_1.PDF

Ausdrucken, hingehen und Geld wiederholen! :!:

Verfasst: 27.05.2008 06:17
von rme
Danke Ralf !!!

Schade! Das hätte ich vorher wissen müssen. 8€ war der normale, nicht reduzierte, Preis. Vielleicht geht das noch im nachhinein :?

schönen Tag noch an alle.....