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Widerspruch abgelehnt...

Verfasst: 20.05.2008 10:34
von Björn
Hallo, habe ein Widerspruch geschrieben, weil mir 3 Monate kein geld gezahlt werden soll.. (angeblich keine bewerbungen eingereicht)

Der Widerspruch wurde abgelehnt, weil Onlinebewerbungen und Bewerbungen per eMail nicht akzeptiert werden. Toll dachte ich mir, warum wird man darüber nicht Informiert?

Zum anderen ging meine Eingliederungsvereinbarung, auf der steht, wie viele Bewerbungen ich zu schreiben habe, bis zum 13.05.2008.

Mitte März habe ich aber eine neue bekommen und somit sollte doch die alte seine Gültigkeit verlieren, oder sehe ich das falsch?

Der "Widerspruchbearbeiter" hat aber bis Mai mit der "alten" Eingliederungsvereinbarung "gerechnet", die ja nur bis März Gültig war.

Zum anderen hatte ich geschrieben, dass ich keine schriftlichen Bewerbungen schreiben kann, da ich kein Geld für Porto, Mappen usw. habe. Dieses Argument wurde damit zunichte gemacht, das man ja "die Kostet erstattet bekommt"! Aber wann lernen die Sesselfurzer endlich, das ich die Briefmarken und Mappen und Umschläge auch im vorraus bezahlen muss? (sorry DjTermi)

Sorry, musste meinen Ärger mal Luft machen.

Da steht jetzt, dass ich beim Sozialgericht Kiel dagegen klagen kann. Wie läuft das ab und wie muss ich das machen..?

Verfasst: 20.05.2008 11:07
von nonsens
moment was verstehe ich da jetzt nicht? Deine Onlinebewerbungen wurden nicht anerkannt???

Ich habe mich vorrangig online beworben, da es einiges zu finden gab und es angeboten wurde, sich online zu bewerben.

Und es wurde immer :!: anerkannt, da sie genau so einer Bemühung um einen Job darstellte wie eine schriftliche Bewerbung auch. Ich versteh echt nicht, warum das überall unterschiedlich gehandhabt wird. Wie man sich bemüht ist doch vollkommen egal, wichtig ist DAS man sich bemüht oder? Eine abgeschickte Onlinebewerbung wird ausgedruckt, und fertig.

Ich hab meiner SB immer noch die Telefonnummer hinterlassen auf jeder Bewerbung, von dem, wo icvh mich beworben habe. Mit dem vermerk, das dort jederzeit angerufen werden kann, um die Echtheit meiner Aussage, ich hab mich dort beworben, zu prüfen.

Ob sie es jemals getan hat, keine Ahnung, aber meine Bewerbungen wurden anerkannt.

Verfasst: 20.05.2008 13:10
von Ladyguenes
hallo....bei mir werden ebenfalls onlinebewerbungen akzeptiert, ausdruck ---> fertig! lediglich ein merkblatt habe ich, in dem steht :" es werden keine telefonischen bewerbungen akzeptiert." soweit dazu...gruss ladyguenes

Verfasst: 20.05.2008 13:29
von Melinde
Hallo Björn
Zuständiges Amtsgericht aufsuchen, dort an den Rechtspfleger wenden und einen Beratungshilfeschein holen. Damit zum Fachanwalt für Sozialrecht der das weitere Vorgehen mit Dir abstimmt und beim Antrag auf Prozesskostenhilfe weiterhilft.
Viel Erfolg
Gruss

Verfasst: 21.05.2008 20:42
von rme
bei mir haben die vor 2 Jahren auch nichts einzuwenden gehabt, immerhin war ja auch eine erfolgreich und ich bekam den Job.
Allerdings musst du dir die Online-Bewerbungen auch ausdrucken und sammeln und dann legst du sie ordnungsgemäss vor.
Ich mein du weisst doch, das du in der Beweispflicht bist und wirst das bestimmt auch gemacht haben.

Verfasst: 22.05.2008 14:05
von Willi2
War heute wegen neuer Eingliederungsvereinbarung (Optionsmodell), Landkreis ist zuständig. Habe ein Blatt erhalten- Bewerbungsnachweis- mit den Spalten: Nr.-Datum- Unternehmen/Anschrift- Ansprechpartner/Tel. Nr.- Tätigkeit-Bewerbung schriftlich, telefonisch, online,- persönlich-Vorstellungstermin- telef.Nachfrage- Zu/Absage am. Es geht also auch ohne große Bürokratie und vor allem ohne zusätzliche Druckkosten. Soll mal ein Lob neben all den Ärger den man sonst schon hat sein