Hallo, habe ein Widerspruch geschrieben, weil mir 3 Monate kein geld gezahlt werden soll.. (angeblich keine bewerbungen eingereicht)
Der Widerspruch wurde abgelehnt, weil Onlinebewerbungen und Bewerbungen per eMail nicht akzeptiert werden. Toll dachte ich mir, warum wird man darüber nicht Informiert?
Zum anderen ging meine Eingliederungsvereinbarung, auf der steht, wie viele Bewerbungen ich zu schreiben habe, bis zum 13.05.2008.
Mitte März habe ich aber eine neue bekommen und somit sollte doch die alte seine Gültigkeit verlieren, oder sehe ich das falsch?
Der "Widerspruchbearbeiter" hat aber bis Mai mit der "alten" Eingliederungsvereinbarung "gerechnet", die ja nur bis März Gültig war.
Zum anderen hatte ich geschrieben, dass ich keine schriftlichen Bewerbungen schreiben kann, da ich kein Geld für Porto, Mappen usw. habe. Dieses Argument wurde damit zunichte gemacht, das man ja "die Kostet erstattet bekommt"! Aber wann lernen die Sesselfurzer endlich, das ich die Briefmarken und Mappen und Umschläge auch im vorraus bezahlen muss? (sorry DjTermi)
Sorry, musste meinen Ärger mal Luft machen.
Da steht jetzt, dass ich beim Sozialgericht Kiel dagegen klagen kann. Wie läuft das ab und wie muss ich das machen..?
Widerspruch abgelehnt...
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
moment was verstehe ich da jetzt nicht? Deine Onlinebewerbungen wurden nicht anerkannt???
Ich habe mich vorrangig online beworben, da es einiges zu finden gab und es angeboten wurde, sich online zu bewerben.
Und es wurde immer anerkannt, da sie genau so einer Bemühung um einen Job darstellte wie eine schriftliche Bewerbung auch. Ich versteh echt nicht, warum das überall unterschiedlich gehandhabt wird. Wie man sich bemüht ist doch vollkommen egal, wichtig ist DAS man sich bemüht oder? Eine abgeschickte Onlinebewerbung wird ausgedruckt, und fertig.
Ich hab meiner SB immer noch die Telefonnummer hinterlassen auf jeder Bewerbung, von dem, wo icvh mich beworben habe. Mit dem vermerk, das dort jederzeit angerufen werden kann, um die Echtheit meiner Aussage, ich hab mich dort beworben, zu prüfen.
Ob sie es jemals getan hat, keine Ahnung, aber meine Bewerbungen wurden anerkannt.
Ich habe mich vorrangig online beworben, da es einiges zu finden gab und es angeboten wurde, sich online zu bewerben.
Und es wurde immer anerkannt, da sie genau so einer Bemühung um einen Job darstellte wie eine schriftliche Bewerbung auch. Ich versteh echt nicht, warum das überall unterschiedlich gehandhabt wird. Wie man sich bemüht ist doch vollkommen egal, wichtig ist DAS man sich bemüht oder? Eine abgeschickte Onlinebewerbung wird ausgedruckt, und fertig.
Ich hab meiner SB immer noch die Telefonnummer hinterlassen auf jeder Bewerbung, von dem, wo icvh mich beworben habe. Mit dem vermerk, das dort jederzeit angerufen werden kann, um die Echtheit meiner Aussage, ich hab mich dort beworben, zu prüfen.
Ob sie es jemals getan hat, keine Ahnung, aber meine Bewerbungen wurden anerkannt.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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- Registriert: 10.03.2007 17:49
Hallo Björn
Zuständiges Amtsgericht aufsuchen, dort an den Rechtspfleger wenden und einen Beratungshilfeschein holen. Damit zum Fachanwalt für Sozialrecht der das weitere Vorgehen mit Dir abstimmt und beim Antrag auf Prozesskostenhilfe weiterhilft.
Viel Erfolg
Gruss
Zuständiges Amtsgericht aufsuchen, dort an den Rechtspfleger wenden und einen Beratungshilfeschein holen. Damit zum Fachanwalt für Sozialrecht der das weitere Vorgehen mit Dir abstimmt und beim Antrag auf Prozesskostenhilfe weiterhilft.
Viel Erfolg
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
bei mir haben die vor 2 Jahren auch nichts einzuwenden gehabt, immerhin war ja auch eine erfolgreich und ich bekam den Job.
Allerdings musst du dir die Online-Bewerbungen auch ausdrucken und sammeln und dann legst du sie ordnungsgemäss vor.
Ich mein du weisst doch, das du in der Beweispflicht bist und wirst das bestimmt auch gemacht haben.
Allerdings musst du dir die Online-Bewerbungen auch ausdrucken und sammeln und dann legst du sie ordnungsgemäss vor.
Ich mein du weisst doch, das du in der Beweispflicht bist und wirst das bestimmt auch gemacht haben.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
War heute wegen neuer Eingliederungsvereinbarung (Optionsmodell), Landkreis ist zuständig. Habe ein Blatt erhalten- Bewerbungsnachweis- mit den Spalten: Nr.-Datum- Unternehmen/Anschrift- Ansprechpartner/Tel. Nr.- Tätigkeit-Bewerbung schriftlich, telefonisch, online,- persönlich-Vorstellungstermin- telef.Nachfrage- Zu/Absage am. Es geht also auch ohne große Bürokratie und vor allem ohne zusätzliche Druckkosten. Soll mal ein Lob neben all den Ärger den man sonst schon hat sein