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Kindergeld

Verfasst: 19.05.2008 09:18
von Mholzmichel
Gehören minderjährige Kinder zu einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von Harz IV und wird für sie Kindergeld oder eine Waisenrente gezahlt, darf dieses Geld bei der Berechnung des ALG II nicht auf den Gesamtbearf der Familie angerechnet werden. Dies ist nur zulässig, wenn der Lebensunterhalt der Kinder anderweitig gedeckt werden kann, z.B. durch Unterhaltszahlungen oder Vermögen.
Sozialgericht Detmold, Az S 4 AS 24/05

Qulle: SUPERillu Nr.15 /2008 Seite 56

Und warum wird es eingerechnet?

Verfasst: 19.05.2008 13:50
von Melinde
Hallo Mholzmichel
Da hat diese Zeitschrift oder was immer das ist falsch interpretiert.
Urteilstext ist nicht veröffentlicht nur diese Meldung aus der hervorgeht das es in dem Verfahren um den Abzug von Versicherungspauschale ging.
Wie alle Gerichtsentscheidungen sind die immer nur auf den Einzelfall bezogen, ausser Grundsatzentscheidungen des BSG.
Kindergeld und Waisenrente sind anrechenbare Einkommen.
Quelle: WDB Fachinformation § 11 Eintrag 10029.
Gruss