Kindergeld
Verfasst: 19.05.2008 09:18
Gehören minderjährige Kinder zu einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von Harz IV und wird für sie Kindergeld oder eine Waisenrente gezahlt, darf dieses Geld bei der Berechnung des ALG II nicht auf den Gesamtbearf der Familie angerechnet werden. Dies ist nur zulässig, wenn der Lebensunterhalt der Kinder anderweitig gedeckt werden kann, z.B. durch Unterhaltszahlungen oder Vermögen.
Sozialgericht Detmold, Az S 4 AS 24/05
Qulle: SUPERillu Nr.15 /2008 Seite 56
Und warum wird es eingerechnet?
Sozialgericht Detmold, Az S 4 AS 24/05
Qulle: SUPERillu Nr.15 /2008 Seite 56
Und warum wird es eingerechnet?