Gehören minderjährige Kinder zu einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von Harz IV und wird für sie Kindergeld oder eine Waisenrente gezahlt, darf dieses Geld bei der Berechnung des ALG II nicht auf den Gesamtbearf der Familie angerechnet werden. Dies ist nur zulässig, wenn der Lebensunterhalt der Kinder anderweitig gedeckt werden kann, z.B. durch Unterhaltszahlungen oder Vermögen.
Sozialgericht Detmold, Az S 4 AS 24/05
Qulle: SUPERillu Nr.15 /2008 Seite 56
Und warum wird es eingerechnet?
Kindergeld
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- Mholzmichel
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Kindergeld
Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
Hallo Mholzmichel
Da hat diese Zeitschrift oder was immer das ist falsch interpretiert.
Urteilstext ist nicht veröffentlicht nur diese Meldung aus der hervorgeht das es in dem Verfahren um den Abzug von Versicherungspauschale ging.
Wie alle Gerichtsentscheidungen sind die immer nur auf den Einzelfall bezogen, ausser Grundsatzentscheidungen des BSG.
Kindergeld und Waisenrente sind anrechenbare Einkommen.
Quelle: WDB Fachinformation § 11 Eintrag 10029.
Gruss
Da hat diese Zeitschrift oder was immer das ist falsch interpretiert.
Urteilstext ist nicht veröffentlicht nur diese Meldung aus der hervorgeht das es in dem Verfahren um den Abzug von Versicherungspauschale ging.
Wie alle Gerichtsentscheidungen sind die immer nur auf den Einzelfall bezogen, ausser Grundsatzentscheidungen des BSG.
Kindergeld und Waisenrente sind anrechenbare Einkommen.
Quelle: WDB Fachinformation § 11 Eintrag 10029.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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