nochmal ne Frage

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Mholzmichel
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nochmal ne Frage

Beitrag von Mholzmichel »

BG 2 Erwachsne ein Kind (13)
wieviel kann jeder als Nebeneinkommen anrechnungsfrei hinzuverdienen?
Jeder 100€
oder nur 100€
Danke
Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Pro Person 100€ Freibetrag.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Mholzmichel
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Beitrag von Mholzmichel »

kannst Du mir bitte evtl verraten wo das steht, denn momentan ziehen die das bei uns ab.
Da werd ich wohl in den Krieg ziehen müssen
Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo
Mal so noch als Ergänzung:
Freibetrag gilt nur für erwerbsfähige, also ab 15 Jahre alte Kinder und nicht für Bezieher von Sozialgeld. Randziffer 30.2.
Und hier noch § 30 Eintrag 10001 der WDB.
Freibeträge bei Erwerbstätigkeit SGB II § 30
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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