Gas Abschlag

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Knolli
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Gas Abschlag

Beitrag von Knolli »

Hallo

habe nun ein etwas längeren brief und hoffe mir kann geholfen werden

wir sind zwei erwachsene und zwei kinder..8 monate und 8 jahre...der 8 jährige( ist nicht von mir) bekommt zusätzlich unterhalt der auch wie das kindergeld abgezogen wird..was auch normal ist.....wohnung haben wir 90 qm kaltmiete 350 euro.....plus 60 euro nebenkosten...zusätzlich kommt ein gasabschlag für 4 personen in höhe von 120 euro dazu....dieser abschlag wurde vom gas/stromversorger festgelegt.....ich betone..wir sind zum 01.05.08 in die neue wohnung gezogen......nun bekommen wir aber nur gas vom amt als zuschuss in höhe von 83,96.....das kann doch nicht sein oder? ich habe mal gelesen das beträge die heizkosten betreffen und vom versorger festgelegt werden in voller höhe übernommen werden müssen.....zumal wir vorher beim amt auch den umzug angemeldet hatten und uns gesagt wurde..das die wohnung mit 90qm 350 euro kalt plus 60 nebenkosten angemessen sei......

ich habe auch schon mehrere alg2 rechner durch die mir bei der berechnung einen ganz anderen betrag angezeigt haben als den der vom amt kommt

wir bekommen monatlich vom am 1057,96 obwohl die alg2 rechner alle 1072 angezeigt haben....kann uns jemand helfen ??? wäre super lieb

gruß
Torsten
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Torsten
Heizkosten sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. Wenn der Gasversorger die monatlichen Abschlagszahlungen festlegt richten die sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch einer vergleichbaren Wohnung. Am Ende gibt es dann halt Nachforderungen oder Guthaben.
Nimm das Schreiben des Gasversorgers und leg es bei ARGE vor, verbunden mit der Aufforderung die Gasabschläge in vorgesehener Höhe zu zahlen.
Bei Einzug am 1.5. ist die Widerspruchsfrist gegen den Bescheid noch nicht abgelaufen.
Gruss
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Knolli
Beiträge: 66
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Gas Abschlag

Beitrag von Knolli »

hallo melinde

danke für deine schnelle antwort

ich hab mal alles nachgerechnet mein sachbearbeiter hat von den 120 euro gasabschlag die MWST abgezogen und die 18 % warmwasserzubereitung..so kommt der betrag von 83,96 zustande......nur darf er die MWST abziehn?

wäre lieb für eine antwort

gruß
Torsten
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Torsten
Mehrwertsteuer abgezogen? Darf er nicht. Wie kommt der denn auf die Idee, die Steuer gehört zu den Kosten. Wäre genauso wie wenn bei übernommenen Umzugskosten der Spediteur oder Autovermieter bei der MWSt in die Röhre guckte.
Warmwasserabzug ist derzeit ein ganz heisses Eisen. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts müssen nur Kosten für Warmwasser in der im Regelbedarf vorgesehenen Höhe selber gezahlt werden, alles was darübergeht gehört zu den Kosten der Unterkunft und muss übernommen werden.
Schau mal hier da ist auch ein Musterbrief für Widerspruch dabei.
Gruss
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Knolli
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Registriert: 16.05.2008 20:58

Rückzahlung

Beitrag von Knolli »

Danke nochmal für die Info werde Widerspruch einlegen !!!...ich habe aber noch ein Anliegen...bei mir ist ein Rückzahlungsbetrag von ca 1200 Euro entstanden...durch Darlehen ich hatte letztes Jahr ein Darlehen bekommen weil ich eine Arbeit bekam bez eines Autos....Der Arbeitgebér hat mich nach 3 Monaten wieder Entlassen und nahm einen anderen Arbeitslosen vom Arbeitsamt und ich stand wieder da....muss es nun zurückzahlen....erst hab ich es nicht da es sehr schwer fällt bei Hartz4 zu zahlen ....mein Sachbearbeiter hatte mich da nun zu sich bestellt...wegen der Rückzahlung..die Regionaldirektion hatte sich bei ihm gemeldet...ICh sollte Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben was ich auch tat....ich sagte mehr als 50 Euro kann ich im Monat bei 2 Erwachsenen und 2 Kindern nicht...da fing er an...Das geht nicht normal wären es 35 % also über 300 Euro und 100 Euro wären das wenigste was er machen könnte.....Ich lies mich drauf ein weil ich keinen Stress wollte....aber die 100 Euro sind zuviel die gleich abgezogen werden.....mit 50 Euro würde es klappen und meine Familie würde es auch besser überstehen....was kann ich da noch machen??

lieben Gruß
Torsten
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