Personenbedingte Kündigung / Sperre - ab wann gültig

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Mr_Eyeballz
Beiträge: 34
Registriert: 14.02.2007 17:40

Personenbedingte Kündigung / Sperre - ab wann gültig

Beitrag von Mr_Eyeballz »

Hallo an alle.

Habe mal eine kurze Frage. Mitte Februar bin ich arbeitslos geworden. Die Kündigung habe ich "angeblich" selber verschuldet und soll daher gesperrt werden. Nun bin ich seit dem 01.05.2008 wieder in Beschäftigung. Geld für den Monat Mai habe ich jedoch noch nicht bekommen. Lt. mündlicher Aussage meiner Sachbearbeiterin würde die Sperre zum 01.06 in Kraft treten. DA würde ich aber aufgrund meiner Beschäftigung ohnehin kein Geld mehr bekommen. Nun aber meine eigentliche Frage:

Steht mir für den Mai dass Geld noch zu? Ich habe bisher noch keinen ALGII Bescheid (man bedenke ich bin seit mitte Februar Arbeitslos) noch ein Schreiben für meine Sperre bekommen. Geld bekam ich immer erst auf drängen von mir per Scheck. Ich bin der Auffassung dass mir für Mai dass Geld zusteht. Allein schon weil ich nichts schriftliches bekommen habe!

Wäre dankbar für jede Info hierzu. Langsam gehen mir nämlich die Reserven aus!
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