Seite 1 von 1

Kinderbetreuungszuschlag von BafoG

Verfasst: 14.05.2008 22:29
von Ellichen
Hallo an alle,

unsere Tochter bekam in den letzten Tagen ein Schreiben vom BaföG-Amt, dass sie rückwirkend zum 01.12.2007 einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von Euro 113,-- beantragen kann, weil sie ein Kind unter 10 Jahren hat.
Lt. telefonischer Auskunft von der Agre weiss man dort überhaupt nichts von diesem Zuschlag und man konnte nicht sagen, ob dieser auf die aufstockenden Leistungen angerehcnet wird. Kann mir irgendjemand was genaueres dazu sagen? Bei Tacheles wird die Anrechnung verneint, andere Infor-Quellen sind sich nicht schlüssig. Danke für Eure Antworten

LG
Ellichen

Verfasst: 15.05.2008 07:42
von Melinde
Hallo Ellichen
Dieser Kinderbetreuungszuschlag ist eine zweckbestimmte Einnahme und wird nicht angerechnet.
Nachlesbar hier bei Hinweise auf Seite 31 Randziffer 102a.
Eine rückwirkende Nachzahlung ist also auch nicht anrechenbar.
Gruss

Verfasst: 15.05.2008 11:50
von Ellichen
Hallo Melinde,

danke für die schnelle Antwort. Ein Hoch auf dieses Forum (auch wenn die Antwort negativ ausgefallen wäre)

LG
Ellichen