Hallo an alle,
unsere Tochter bekam in den letzten Tagen ein Schreiben vom BaföG-Amt, dass sie rückwirkend zum 01.12.2007 einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von Euro 113,-- beantragen kann, weil sie ein Kind unter 10 Jahren hat.
Lt. telefonischer Auskunft von der Agre weiss man dort überhaupt nichts von diesem Zuschlag und man konnte nicht sagen, ob dieser auf die aufstockenden Leistungen angerehcnet wird. Kann mir irgendjemand was genaueres dazu sagen? Bei Tacheles wird die Anrechnung verneint, andere Infor-Quellen sind sich nicht schlüssig. Danke für Eure Antworten
LG
Ellichen
Kinderbetreuungszuschlag von BafoG
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Ellichen
Dieser Kinderbetreuungszuschlag ist eine zweckbestimmte Einnahme und wird nicht angerechnet.
Nachlesbar hier bei Hinweise auf Seite 31 Randziffer 102a.
Eine rückwirkende Nachzahlung ist also auch nicht anrechenbar.
Gruss
Dieser Kinderbetreuungszuschlag ist eine zweckbestimmte Einnahme und wird nicht angerechnet.
Nachlesbar hier bei Hinweise auf Seite 31 Randziffer 102a.
Eine rückwirkende Nachzahlung ist also auch nicht anrechenbar.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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