Arge Rückforderung ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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gelöscht-001
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Arge Rückforderung ?

Beitrag von gelöscht-001 »

Hallo, ich gebe jeden Monat meine Verdienstbescheinigung ab und doch hat sich das Amt zig mal verrechnet ( überzahlung ), nun kommen jeden Monat Rückforderungsbescheide . Die Summe ist jetzt schon auf ca. 1200,00 Euro gestiegen, habe um Ratenzahlung gebeten mit Monatlich 50,00 Euro das ist soweit Okay aber mehr kann ich nicht bezahlen.

Nun meine eigentliche Frage: Wie viel kann mir das Amt Monatlich abziehen ( 50 euro ist viel Geld ) bzw. wie hoch ist die Grenze ? Habe Frau und Tochter also Drei Personen. Zahle eh jeden Monat 100,00 Euro Schulden ab(Altschulden) aber bald geht garnichts mehr :evil:

Gruß Rebell
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
Ich gehe Stark davon aus, was die sich mit einer Ratenzahlung in höhe von 50,00 € zufrieden geben.

PS: Auf Altschulden werden die keine Rücksicht nehmen !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Powerreptile
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Beitrag von Powerreptile »

Sorry wenn ich das einfach so schreibe aber mann merkt doch wenn da mehr Geld da ist als mann bekommen dürfte.Hatte es damals auch und hab auch sofort gesehen da 85 € zuviel gekommen sind.

MFG
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Powerreptile hat geschrieben:Sorry wenn ich das einfach so schreibe aber mann merkt doch wenn da mehr Geld da ist als mann bekommen dürfte.Hatte es damals auch und hab auch sofort gesehen da 85 € zuviel gekommen sind.

MFG
das Amt hats ja bemerkt, aber zu spät. Er selbst wusste es ja, aber wenn das Amt so lange Zeit braucht, das mal zu berichtigen, dann kann er ja nix für.

Wir haben auch immer jeden Monat rechtzeitig abgegeben, und es wurde einmal zuviel gezahlt. Hab dann angerufen und die haben das beim nächsten Mal wieder abgezogen. Sonst hätte sich das noch ewig hingezogen.

Er hat nur die Pflicht, seinen Verdienst nachzuweisen, die Berechnung liegt dem Amt zugrunde. Wenn die dann nicht in die Pötte kommen, versteh ich auch nicht, das man selbst dann dafür gerade steht, zumal man dem Amt sagt, *leute es ist zuviel gezahlt worden*
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Ellichen
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Beitrag von Ellichen »

Ist es denn nicht so, dass die Arge nicht rückwirkend zurückfordern kann, wenn die einen Berechnungsfehler gemacht haben. Das habe ich irgendwo gelesen. Ich glaube hier im Forum. Hier sind die Experten gefragt.

Lg
Ellichen
Ellichen
Beiträge: 76
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Wohnort: Wesel

Beitrag von Ellichen »

Ich habe es gerade gefunden. Bitte berufe dich auf SGB X § 45. Viel Glück.

Lg.
Ellichen
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ganz so einfahc geht das nun auch wieder nicht mit dem SGB X § 45. Man muss auch an die Mitwirkungspflicht nicht auser acht lassen. Mich würde intressieren wieviel Monate sich die 1200 € hin ziehen wieviel Monate ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
gelöscht-001
Beiträge: 29
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Beitrag von gelöscht-001 »

Hallo, es sind genau 6 Monate. Übrigens habe ich dem Amt immer gesagt
das Sie sich verrechnet haben und das ich mit dem Gehaltsrechner weniger ausgerechnet habe. Desweiteren gebe ich jeden Monat meine Verdienst Bescheinigung ab und aus diesem Grund denke ich kann das Amt ja wohl den Rest ( Ergänzende Hilfe ) dazu rechnen. Meine Frage ist aber noch nicht richtig beantwortet, Frage Wie viel darf mir das Amt abziehen von der ergänzenden Hilfe ????

Gruß Rebell
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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Ata Rebell
Bei Darlehen sind es meist 10% von der Regelleistung die als monatliche Rückzahlungsrate veranschlagt werden, geht aber auch frei vereinbarte Höhe.
Trotzdem ein Haufen Geld für Behördenfehler für den Du zahlen sollst. Versuch Dein möglichstes da doch noch was zu erreichen.
Gruss und Viel Erfolg
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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