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Hartz 4 Antrag...Hilfe

Verfasst: 12.05.2008 20:10
von hera
Meine 18 jährige Tochter hat nun innerhalb eines halben Jahres die zweite Lehre geschmissen. Bin so ziemlich am Ende.
Ich selbst...alleinerziehende Mutter von noch 2 weiteren Kindern und berufstätig - nur Nachtschichten - von Mo bis Sa. Habe mich zum Februar freiwillig von Hartz 4 abgemeldet und habs ganz gut gepackt...nun das.
Bin nun auch nicht bereit mein Kind weiter zu unterstützen und hab ihr gesagt, sie soll für sich Hartz beantragen. Im Antrag wollen die ja mehr Angaben über mich, als über die bedürftige Person. Kommt mir fast vor, als ob ich einen neuen Antrag stelle...ist das rechtens?


Danke für eure Hilfe

Verfasst: 13.05.2008 08:30
von maria1106
Hallo!
Wenn deine Tochter noch zu Hause bei dir wohnt werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gerechnet.
LG
Silvia

Unterhalt

Verfasst: 13.05.2008 10:41
von vierzehnnothelfer
An sich hat Deine Tochter einen Unterhaltsanspruch:
bis zum 25. Geburtstag oder bis sie ihre erste Ausbildung
abgeschlossen hat. ABER: wenn sie so weitermacht, kann sie
diesen Unterhaltsanspruch verwirken. Du kannst ihr zwar zu essen geben (wird der Staat nicht tun) ihr aber klipp und klar sagen, daß sie
es nur bekommt, wenn sie auch etwas dafür tut.