Antrag Erstausstattung
Verfasst: 12.05.2008 18:31
die Fakten:
Ehepaar in Trennung
der SB machte uns darauf aufmerksam, dass wir in diesem Fall einen Antrag uaf Erstausstattung stellen können der als Zuschuss gewährt werden kann.
Meine Frage:
stellen wir diesen Antrag vor Abschluss der neuen Mietverträge oder danach???
Um Zwischenfragen auszuschließen:
Neuberechnung der Leistungen, Umzugskosten, und die Bewilligung für neue Wohnungen sind bereits erteilt.
Danke im Voraus für eure Hilfe
Ehepaar in Trennung
der SB machte uns darauf aufmerksam, dass wir in diesem Fall einen Antrag uaf Erstausstattung stellen können der als Zuschuss gewährt werden kann.
Meine Frage:
stellen wir diesen Antrag vor Abschluss der neuen Mietverträge oder danach???
Um Zwischenfragen auszuschließen:
Neuberechnung der Leistungen, Umzugskosten, und die Bewilligung für neue Wohnungen sind bereits erteilt.
Danke im Voraus für eure Hilfe