Seite 1 von 1

Antrag Erstausstattung

Verfasst: 12.05.2008 18:31
von Sentinel
die Fakten:
Ehepaar in Trennung
der SB machte uns darauf aufmerksam, dass wir in diesem Fall einen Antrag uaf Erstausstattung stellen können der als Zuschuss gewährt werden kann.

Meine Frage:
stellen wir diesen Antrag vor Abschluss der neuen Mietverträge oder danach???

Um Zwischenfragen auszuschließen:
Neuberechnung der Leistungen, Umzugskosten, und die Bewilligung für neue Wohnungen sind bereits erteilt.

Danke im Voraus für eure Hilfe

Verfasst: 12.05.2008 19:08
von Melinde
Hallo Sentinel
Sobald ihr wisst was alles in der Wohnung noch fehlt Antrag stellen. Manchmal ist ein Herd vorhanden, manchmal nicht.
Antrag kann vor Anmietung oder auch zeitgleich gestellt werden.
Gruss