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Mietkaution

Verfasst: 06.05.2008 16:03
von bertsesam
Ich musste vor einem Jahr eine kleinere Wohnung nehmen. Die Arge hatte die Kaution für mich ausgelegt.
Jetzt habe ich einen Zweitjob angenommen und möchte mich bei der Arge abmelden.
Wie funktioniert das mit der kaution, die für mich ausgelegt wurde?

Verfasst: 06.05.2008 19:47
von Melinde
Hallo bertsesam
Die Kautionssumme wird zurückgefordert, dazu bekommst Du eine Zahlungsaufforderung. Kannst auch Ratenzahlung vereinbaren.
Gruss

Verfasst: 06.05.2008 22:15
von bertsesam
erstmal danke für die schnelle antwort. noch eins: wird die kaution von mir oder von meinem vermieter zurück gefordert?

Verfasst: 06.05.2008 22:40
von nonsens
bertsesam hat geschrieben:erstmal danke für die schnelle antwort. noch eins: wird die kaution von mir oder von meinem vermieter zurück gefordert?
von Dir , der vermieter behält sie und du gleichst sie beim amt aus. somit ist es bei einem evtl umzug dann deine.

Verfasst: 07.05.2008 08:46
von bertsesam
danke für deine hilfe

Verfasst: 07.05.2008 15:11
von nonsens
aber bitte doch, gern geschehn