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berufstätig, ergänzend hartz 4, schwanger und nun?

Verfasst: 06.05.2008 14:18
von embindant
hallo,

ich bin berufstätig, bekomme ergänzend hartz 4. lebe mit meinem kind alleine im haushalt. nun bin ich schwanger!
der vater des neuen kindes lebt in einem eigenen haushalt und ist noch nicht berufstätig. aber vorraussichtlich im juli.

ich frage mich einfach wie geht es weiter.
wir werden sicher nicht zusammenziehen, oder heiraten!
muß der vater nun für uns bezahlen?
was zahlt das amt, oder wird überhaupt noch etwas gezahlt?
ich weiß einfach nicht was mich erwartet!

vielleicht hat jemand einen rat, oder war auch schon mal in dieser situation!!

vielen dank

Verfasst: 06.05.2008 14:23
von sammy-jo
der vater muss unterhalt zahlen,aber wo nichts zu holen ist ...

du gehst einfach zum amt und sagst das du schwanger bist,ab der 13. schwangerschaftswoche bekommst du etwas mehr geld. deinleistungsatz erhöht sich auch mit geburt des kindes.

die beim amt werden den namen wissen wollen vom vater,dann werden sie ihn anschreiben und er muss auskunfte über seien finanzielen mittel geben.

ich weiss nicht wo du wohnst aber hier wo ich wohne kann man zur caritas zur schwangerschaftsberatung gehen und die geben dir geld für anschaffungen,bei uns ab dem 4. monat ..

Verfasst: 06.05.2008 14:31
von embindant
vielen dank!

was käme denn auf den vater zu wenn er zahlen könnte oder müsste!?

also das ist ja vom einkommen abhängig, aber irgentwo ist doch die grenze!

Verfasst: 06.05.2008 15:39
von Melinde
Hallo embindant
Die Höhe des Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle ausgerechnet.
Kann der Kindesvater keinen Unterhalt zahlen gibt es Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Das Geld wird vom Vater wieder zurückgefordert sobald sich seine Einkommensverhältnisse entsprechend entwickelt haben.
Gruss