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beitragspflichtige Einnahmen

Verfasst: 06.05.2008 01:40
von helpme
Hallo,
ich habe Fragen zu "beitragspflichtige Einnahmen" für die Rentenversicherung.
Ich war 2006 komplett arbeitslos und hatte beitragspflichtige Einnahmenvon 4800 Euro für die Rentenversicherung, also 1.1.06 - 31.12.06.
Das macht 400 Euro im Monat.

2007 war ich paar Monate selbständig. Januar z.B. war ich arbeitslos und da wurden nur 205 Euro an die Rentenversicherung gemeldet. Immer dann wenn ich arbeitslos war 2007 wurden immer nur 205 Euro für ein Monat gemeldet. Ich verstehe das nicht, wieso wurden nur 205 anstelle von 400 gemeldet?

Verfasst: 06.05.2008 08:33
von Melinde
Hallo helpme
Das mit den beitragspflichtigen Einnahmen während Alg2 Bezug ist durch
SGB VI § 166 (1) 2a geregelt.
„….Beitragspflichtige Einnahmen sind..... 2a. bei Personen, die Arbeitslosengeld II oder im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld II Übergangsgeld, Krankengeld, Verletztengeld oder Versorgungskrankengeld beziehen, monatlich der Betrag von 205 Euro…“

Ab 1.1.07 wurde diese Bemessungsgrundlage von 400 € auf 205 € abgesenkt, statt ehemals 78 € werden nur noch 40 € Beitrag an die Rentenversicherung gezahlt was nunmehr einen Rentenanspruch von sagenhaften 2,18 € im Monat bringen wird.
Gruss