Seite 1 von 1

"selbstverschuldete kündigung" ????

Verfasst: 04.05.2008 19:37
von spyro
Hallo habe mal eine Frage,

ich arbeite seit 2 Monaten in einem Betrieb 45 km von mir entfernt, da ich doch nur knappe 1000 netto raus habe bekomm ich und meine Familie alg2 Zuschuss,

ich werde immer wieder drauf angesprochen das ich einfach zu langsam und zu erschöpft bin und werd dauernd nur blöd angemacht kaum aushaltbar. aber es ist das ich um halb 5 morgens los muss und erst um 20 uhr abends zuhause bin da ich 10 std Arbeitszeit habe und zusätzlich noch 1 std früher da sein muss weil die arbeitszeit nicht fürs aufladen usw zählt.... hab dementsprechend kaum Freizeit und nur wenig schlaf.
ich meine ich gebe mir mühe und wunder mich als selber das ich für den mini h4 satz denoch so motiviert bin bei der harten körperlichen arbeit und denen langen zeiten und das für den h4 satz.

nun die frage wenn ich gekündigt werde weil ich zu langsam bin ( aber nicht absichtlich) kann ich keine sperre bekommen oder?

Verfasst: 04.05.2008 21:28
von Melinde
Hallo spyro
Bei selbstverschuldeter Kündigung gibt es Sperre, keiner nimmt Rücksicht auf die langen Anfahrtswege, das frühe Aufstehen und die damit einhergehende Müdigkeit.
Solange der Anfahrtsweg im Tagespendelbereich liegt (2,5 Std. bei AZ mehr als 6 Std.) und die gesetzliche Ruhezeit nicht unterschritten wird ist es zumutbar.
Die Zeit die für´s aufladen benötigt wird gehört zur Arbeitszeit. Infos zu Stundenzahl usw. lies mal im Arbeitszeitgesetz nach.

Im Fall der Fälle sollte in der Kündigung betriebsbedingt als Grund stehen, dann gibt es keine Sperre. Steht da „zu langsam“ ist das ein personenbezogener/verhaltensbedingter Grund.
Innerhalb der Probezeit ist es nicht nötig einen Kündigungsgrund anzugeben.
Gruss

Verfasst: 05.05.2008 20:07
von spyro
ja schon aber ich arbeite ja nicht bewusst bzw net absichtlich zu langsam......... kann einfach net schneller allso können sie mir kei sperre geben oder?

Re: "selbstverschuldete kündigung" ????

Verfasst: 05.05.2008 22:19
von DjTermi
spyro hat geschrieben:ja schon aber ich arbeite ja nicht bewusst bzw net absichtlich zu langsam......... kann einfach net schneller allso können sie mir kei sperre geben oder?
Nein :!:

Wenn der Arbeitgeber befindet, dass du nicht die erforderliche Qualifikation hast, dann hast du dies nicht zu vertreten. Dann sollte der Arbeitgeber diese Erkenntnis aber in der Probezeit haben, und nicht später, sonst ist der Arbeitgeber möglicherweise in Erklärungsnot und die Kündigung anfechtbar.

PS: Dein Arbeitsvertrag kommt mir sehr syspekt vor, zumal die 1 Std für Lau ist schon sehr komisch.

Verfasst: 06.05.2008 12:14
von spyro
habe sowas vorher auch noch nie gehört es heisst die arbeitszeit beginnt erst ab der baustelle und daher müssen wir 1 std früher da sein, in dem vertragt steht auch kündigungsfrist sind 3 tage also nach der probezeit sowas hab ich vorher auch nie gehört