"selbstverschuldete kündigung" ????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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spyro
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"selbstverschuldete kündigung" ????

Beitrag von spyro »

Hallo habe mal eine Frage,

ich arbeite seit 2 Monaten in einem Betrieb 45 km von mir entfernt, da ich doch nur knappe 1000 netto raus habe bekomm ich und meine Familie alg2 Zuschuss,

ich werde immer wieder drauf angesprochen das ich einfach zu langsam und zu erschöpft bin und werd dauernd nur blöd angemacht kaum aushaltbar. aber es ist das ich um halb 5 morgens los muss und erst um 20 uhr abends zuhause bin da ich 10 std Arbeitszeit habe und zusätzlich noch 1 std früher da sein muss weil die arbeitszeit nicht fürs aufladen usw zählt.... hab dementsprechend kaum Freizeit und nur wenig schlaf.
ich meine ich gebe mir mühe und wunder mich als selber das ich für den mini h4 satz denoch so motiviert bin bei der harten körperlichen arbeit und denen langen zeiten und das für den h4 satz.

nun die frage wenn ich gekündigt werde weil ich zu langsam bin ( aber nicht absichtlich) kann ich keine sperre bekommen oder?
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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo spyro
Bei selbstverschuldeter Kündigung gibt es Sperre, keiner nimmt Rücksicht auf die langen Anfahrtswege, das frühe Aufstehen und die damit einhergehende Müdigkeit.
Solange der Anfahrtsweg im Tagespendelbereich liegt (2,5 Std. bei AZ mehr als 6 Std.) und die gesetzliche Ruhezeit nicht unterschritten wird ist es zumutbar.
Die Zeit die für´s aufladen benötigt wird gehört zur Arbeitszeit. Infos zu Stundenzahl usw. lies mal im Arbeitszeitgesetz nach.

Im Fall der Fälle sollte in der Kündigung betriebsbedingt als Grund stehen, dann gibt es keine Sperre. Steht da „zu langsam“ ist das ein personenbezogener/verhaltensbedingter Grund.
Innerhalb der Probezeit ist es nicht nötig einen Kündigungsgrund anzugeben.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
spyro
Beiträge: 24
Registriert: 03.02.2008 19:07

Beitrag von spyro »

ja schon aber ich arbeite ja nicht bewusst bzw net absichtlich zu langsam......... kann einfach net schneller allso können sie mir kei sperre geben oder?
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DjTermi
Moderator
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Re: "selbstverschuldete kündigung" ????

Beitrag von DjTermi »

spyro hat geschrieben:ja schon aber ich arbeite ja nicht bewusst bzw net absichtlich zu langsam......... kann einfach net schneller allso können sie mir kei sperre geben oder?
Nein :!:

Wenn der Arbeitgeber befindet, dass du nicht die erforderliche Qualifikation hast, dann hast du dies nicht zu vertreten. Dann sollte der Arbeitgeber diese Erkenntnis aber in der Probezeit haben, und nicht später, sonst ist der Arbeitgeber möglicherweise in Erklärungsnot und die Kündigung anfechtbar.

PS: Dein Arbeitsvertrag kommt mir sehr syspekt vor, zumal die 1 Std für Lau ist schon sehr komisch.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
spyro
Beiträge: 24
Registriert: 03.02.2008 19:07

Beitrag von spyro »

habe sowas vorher auch noch nie gehört es heisst die arbeitszeit beginnt erst ab der baustelle und daher müssen wir 1 std früher da sein, in dem vertragt steht auch kündigungsfrist sind 3 tage also nach der probezeit sowas hab ich vorher auch nie gehört
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