Bankgebühren von der Arge holen
Verfasst: 03.05.2008 19:28
Die Arge hat sich trotz mehrmaligem nachfragen 6-8 Wochen Zeit gelassen mit dem Bescheid auf Weiterbewillugung von meinem Hartz4. Als der Antrag ankam, reichte ich ihn ein paar Tage später ein. Circa 2 Wochen danach kam er zurück, weil ein Kreuz fehlte, dieses füllte ich aus und warf es noch am gleichen Tag direkt bei der Arge ein. 4 Wochen später habe ich dann das erste Mal angerufen und wurde vertröstet etc. etc. Ich habe mehrmals angerufen und wurde immer wieder vertröstet.
Heute ist der Bewilligungsbescheid endlich angekommen (ausgestellt am 30.04.2008) und es ist immer noch kein Geld auf dem Konto. Da mein Konto und das Konto meiner Frau bis zum Kreditlimit überzogen ist, konnten natürlich sämtliche Buchungen nicht ausgeführt werden. Dafür möchte jetzt die Bank Gebühren von mir, deren Höhe ich noch nicht weis.
Ich sehe nicht ein, dass ich diese Gebühren bezahlen soll, doch wie sieht es rechtlich aus?
Gibt es eine rechtliche Grundlage auf die ich mich berufen kann um das Geld von der Arge zu bekommen?
Bin um jede Hilfe dankbar.
Heute ist der Bewilligungsbescheid endlich angekommen (ausgestellt am 30.04.2008) und es ist immer noch kein Geld auf dem Konto. Da mein Konto und das Konto meiner Frau bis zum Kreditlimit überzogen ist, konnten natürlich sämtliche Buchungen nicht ausgeführt werden. Dafür möchte jetzt die Bank Gebühren von mir, deren Höhe ich noch nicht weis.
Ich sehe nicht ein, dass ich diese Gebühren bezahlen soll, doch wie sieht es rechtlich aus?
Gibt es eine rechtliche Grundlage auf die ich mich berufen kann um das Geld von der Arge zu bekommen?
Bin um jede Hilfe dankbar.