Bankgebühren von der Arge holen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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meister-propper
Beiträge: 4
Registriert: 20.04.2008 16:24

Bankgebühren von der Arge holen

Beitrag von meister-propper »

Die Arge hat sich trotz mehrmaligem nachfragen 6-8 Wochen Zeit gelassen mit dem Bescheid auf Weiterbewillugung von meinem Hartz4. Als der Antrag ankam, reichte ich ihn ein paar Tage später ein. Circa 2 Wochen danach kam er zurück, weil ein Kreuz fehlte, dieses füllte ich aus und warf es noch am gleichen Tag direkt bei der Arge ein. 4 Wochen später habe ich dann das erste Mal angerufen und wurde vertröstet etc. etc. Ich habe mehrmals angerufen und wurde immer wieder vertröstet.
Heute ist der Bewilligungsbescheid endlich angekommen (ausgestellt am 30.04.2008) und es ist immer noch kein Geld auf dem Konto. Da mein Konto und das Konto meiner Frau bis zum Kreditlimit überzogen ist, konnten natürlich sämtliche Buchungen nicht ausgeführt werden. Dafür möchte jetzt die Bank Gebühren von mir, deren Höhe ich noch nicht weis.
Ich sehe nicht ein, dass ich diese Gebühren bezahlen soll, doch wie sieht es rechtlich aus?
Gibt es eine rechtliche Grundlage auf die ich mich berufen kann um das Geld von der Arge zu bekommen?
Bin um jede Hilfe dankbar.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Rechtliche Grundlage? Weiß ich nicht. Ich würde trotzdem einen Brief an die Arge verfassen, daß Du durch die lange Untätigkeit der Argemitarbeiter mit Mehrkosten der Bank rechnen musst und deshalb diese Kosten der Arge in Rechnung stellen wirst. Danach wird das Jobcenter eine Ablehnung der Kostenübernahme an Dich schicken, worauf Du Widerspruch mit Begründung einlegen musst. Kommt dann ein ablehender Beschluß, kannst Du Dir überlegen zum Anwalt zu gehen und die Kosten einzuklagen.
Gruß buxi
meister-propper
Beiträge: 4
Registriert: 20.04.2008 16:24

Beitrag von meister-propper »

Muss ich den Anwalt selbst bezahlen oder wie funktioniert das?
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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Mholzmichel
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Registriert: 23.05.2007 09:36
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Beitrag von Mholzmichel »

Anrufen tu ich nie mehr, da de am anderen Ende der Leitung keinen Dunst haben.
Bin schon zweimal wegen Leistung verarscht worden.
Hingehen und die Probleme klären lassen
Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
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