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Eingliederungsvereinbarung trotz arbeit???
Verfasst: 03.05.2008 13:10
von babydoll123456
Huhu! Jetzt sind wir in Ahrensburg!!
Heute kam schon gleich post von der arge....
Mein Mann soll eine eingliederungsvereinbarung unterschreiben ..Zwischenziel... Aktievierung der Bewerbungsbemühungen
Aber mein Mann hat doch Arbeit in Vollzeit mit schichtsystem.. Nachtschicht-Spätschicht und Frühschicht ( selber besorgt und nicht von der Arge in festeinstellung...
in 2 monaten bekommt er sogar 9euro brutto plus nachtzuschlag jetzt sind es 8 ohne zuschläge...
Er soll auch unterschreiben das er nicht ortsabwesend sein darf obwohl er doch urlaub hat laut vertrag
Ich verstehe dieses schreiben nicht da er sich auch bei zeitarbeitsfirmen bewerben soll

die zahlen doch für einen ungelernten nie so viel wie er jetzt verdiehnt!
was sollen wir tun wir wollen diesen schrieb nicht unterschreiben

Verfasst: 03.05.2008 13:24
von Ralf Hagelstein
Hallo babydoll,
die Ortsabwesenheitsklausel hat in einer EGV nichts zu suchen,
das steht nun auch so in der Fachinfo der BA. (deren Server geht gerade nicht, daher kein Link)
Grundsätzlich: In eine EGV gehören nur "Kann"-Leistungen der ARGE und konkretisierte Pflichten des eHB, z.B. Anzahl der Bewerbungen und deren Kostenübernahme. Für Dein Männe also maximal 4 schriftliche Bewerbungen im Monat und Kostenübernahme mit 5 € jeweils, insgesamt max. 260 € im Jahr.
PS: Bin morgen in Ahrensburg, vielleicht trifft man sich ja Nachmittags im Schloßgarten...
ich
Verfasst: 03.05.2008 13:34
von babydoll123456
hallo lieber ralf
ich verstehe das aber nicht! in 2 steht herr ..... verpflichtet sich alle möglichkeiten zu nutzen arbeit zu finden auch bei leihfirmen und zeitlich begrenzte arbeit anzunehmen!!
HALLO er arbeitet doch ... wenn er es nicht macht bekommt er ne kürzung !!

1 bewerbung pro. monat und wir müssen das vorweisen das er es gemacht hat....
Also lieber mal wieder zum anwalt???
Verfasst: 03.05.2008 13:59
von Ralf Hagelstein
Och, da muss man nicht gleich zum Anwalt.
Das Dein Mann sich bemühen muss, steht im Gesetz, das braucht nicht in eine EGV. Eine Bewerbung im Monat ist doch o.k., wenn die ARGE auch Bewerbungskosten erstattet.
Für Euch würde also ausreichen:
Leistungen der ARGE:
Die ARGE verpflichtet sich Herrn abc je schriftlicher Bewerbung 5 € bis maximal 260 € im Jahr zu erstatten.
Leistungen Herr abc:
Herr abc verpflichtet sich, eine schriftliche Bewerbung pro Monat, alle 3 Monate dem Joc-Center def nachzuweisen.
Mehr braucht da nicht rein, alles andere kann raus.
Viele SB können das aber anscheinend nicht, sie sagen dann, es geht nicht, ich darf nicht oder ähnliches. Das stimmt aber nicht.
Der SB muß zuerst den Dokumentenschutz der EGV Vorlage entfernen, dann alles nötige daraus löschen und o.g. einfügen, den Dokumentenschutz wieder aktivieren, ausdrucken, fertig.
Wenn er/sie das nicht kann, soll er/sie sich nicht schämen, und mal in der Dienststelle rumfragen, wer ihm/ihr das mal zeigen kann.

ich
Verfasst: 03.05.2008 14:33
von babydoll123456
lach sicher muss er sich bemühen!!! wenn er arbeitsos wäre ! ist er aber doch nicht!!!
ich glaube echt ich bin zu blöd um das zu verstehen!
wenn mein mann sich bei der firma A bewirbt und die nur 8,50 bez. aber ihn nehmen würden müsste er obwohl er sich beworben hat ja ablehnen!!
da er ja nun mal 9 euro verdiehnt!
und wenn firma B ihm einen befristeten vertrag anbietet mit 12 euro die std. aber nur ein halbes jahr lang müsste er diese arbeit annehmen obwohl er einen unbefristeten vertrag hat!
denn so steht es ja in dem schreiben drin......
tut mir leid!!! nerve ! grrr
Verfasst: 03.05.2008 14:38
von Ralf Hagelstein
Ich sach doch: Den ganzen Unsinn streichen.
Verfasst: 03.05.2008 21:06
von buxi
Hallo babydoll
das verstehe ich auch nicht!!! Ich hab ja auch Arbeit und bekomme ergänzend noch was vom Jobcenter. Eine EV habe ich trotzdem auch wieder unterschreiben müssen aber in sehr abgespeckter Form.
Nur 2 wesentliche Punkte: Mitwirkungs und Mitteilungspflicht nach § 60,66 ff SGB und Einhaltung von Einladungen (Meldepflicht)
Keine weiteren Bewerbungen, keine Ortsabwesenheitsmeldung usw.
Mein persönlicher Eindruck, der SB Deines Mannes hats verpennt, daß Dein Mann inzwischen eine soz.vers.pfl. Tätigkeit hat.
Ich würde einfach den zuständigen SB mal anrufen oder vorbei gehen und Ihn befragen ob das ein Versehen war. Das ist eine alte EV, sagt ihm, daß ihr bereit seid eine angemessene und aktualisierte EV zu unterschreiben.
Gruß und schönes WE von buxi
ich
Verfasst: 04.05.2008 08:20
von babydoll123456
ja werde da morgen anrufen!
witzig ist nur das mein mann seit dem wir arge geld bekommen auch immer arbeitet und in einem vollzeit job tätig ist!!
war nur mal eine lücke über 3 monate vor ca. 1 jahr....
ich hatte mit dem SB ja schon vorher tele... weil ich das nicht verstanden habe und in oldesloe musste mein mann nie sowas unterschreiben!!
na ja mal morgen abwarten!! so unterschreiben wir das auf alle fälle nicht!
kann ja nicht sin das jemand der arbeiten geht in seinem urlaub nicht mal ortsabwesend sein darf oder wenn er krank ist die krankmeldung zu arge schicken muss..
lach....ich glaube seinem chef steht die eher zu!!
ich
Verfasst: 05.05.2008 07:44
von babydoll123456
so habe mit dem typen gesprochen....
die müssen wir nicht unterschreiben und mein mann bekommt für ende mai einen termin!
da ich nicht einsehe das er dafür urlaub nimmt werde ich für ihn mit einer vollmacht gehen!
wir werden das eine neue vereinbarung aushandeln! mein gott das ist wie auf einem basar!!!
da muss es doch rechtliche vorgaben geben anstatt sich an einen tisch zu setzen und zu verhandeln!loool
Verfasst: 05.05.2008 08:52
von Melinde
Hallo babydoll123456
„…..Eine Eingliederungsvereinbarung muss also entgegen § 15 Abs. 1 SGB II doch nicht mit jedem abgeschlossen werden…….“
Seite 91 Leitfaden
AG TuWas
Anforderungen an die Eingliederungsvereinbarung nach §15 SGB II
Arbeitshilfe Eingliederungsvereinbarung
Ob es möglich ist das Du in Vertretung Deines Mannes den Termin wahrnehmen kannst, ich bezweifel das wegen „persönlich verhandeln“.
Frag´ lieber vorher dort nach. Unterschreiben muss man vor Ort nicht, Bedenkzeit zur Beratung nutzen. Tücken und Fallstricke in Verträgen sind nicht immer auf den ersten Blick erkennbar.
Gruss
ich
Verfasst: 05.05.2008 10:05
von babydoll123456
habe ich! er hat mir das vorgeschlagen das ich den termin mit vollmacht warnehmen kann!!!
Verfasst: 05.05.2008 14:24
von Ralf Hagelstein
Da wäre ich zu gerne dabei.

ich
Verfasst: 05.05.2008 14:30
von babydoll123456
kannst ja mitkommen!
das tele. ging schon 10 min. ihm vielen keine argumente ein deswegen meinte er das wir uns an einen tisch setzten müssen um zu verhandeln!
wie auf nem basar! echt
als ich ihn fragte wo ein ungelernter ohne abschluss über 9 euro brutto plus 25% nachtzuschlag e.t.c verdiehnt konnte er mir keine antwort geben er meinte nur das mein mann ja berufserfahrung hat!!! lach weg!!!
Verfasst: 05.05.2008 14:46
von Ralf Hagelstein
Schick mir doch mal Termin und Anschrift per e-mail, dann guck ich mal ob ich das schaffe.