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Nachzahlung Heiz und Nebenkosten 2005 & 2006 abgelehnt

Verfasst: 02.05.2008 13:01
von kleene36
Hallo liebe Forumer,
ich habe Mitte Sept 2007 Post von der Arge bekommen, mit der Aufforderung im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht die Heiz und Nebenkosten Abrechnungen für 2005/2006 einzureichen.Dies erledigte ich schnellstmöglich und reichte die Unterlagen ein. dann fehlten immer noch irgendwelche Dokumente,Unterschriften vom Vermieter und dann wieder jenes und welches. :roll: Anfang März 08 fragte ich dann mal wieder nach, wie weit denn die Bearbeitung meiner Nebenkostenabrechnung wäre, worauf ich dann Post bekam und man mir mitteilte, das sie schon bearbeitet wurde.Also rief ich wieder an und fragte dann wie es denn mit der Übernahme aussehe, das sagte man mir, dazu müssen sie einen extra Antrag stellen. Habe ich dann auch getan.
Und dieser wurde mir dann heute per Post abgelehnt aus dem Grunde, das er zu spät eingereicht wurde.
Nun würde ich gern wissen wie lang die Arge das übernimmt, ich hab schon die Suchfunktion genutzt und leider nichts passendes gefunden. Aber auch nirgends ein § der aussagt, das die Arge nur einen bestimmten Zeitraum gebunden ist. Ich stottere nach wie vor meine Nebenkosten in geringen Beträgen ab. Und warum wollen sie dann im September 2007 die Nachzahlungen für 05/ 06 haben, wenn sie die eh nicht übernehmen, weil es zu spät ist.

Vielen Dank für weiterhelfende Tips

LG
die kleene

Verfasst: 02.05.2008 16:44
von Ralf Hagelstein
Gegen den Ablehnungsbescheid kannst Du Widerspruch einlegen.
Einen Versuch ist es wert, hier die ARGE auf §§ 13,14,15 SGB I hinzuweisen.
(http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/index.html)

Verfasst: 02.05.2008 18:12
von buxi
Das hat vor Kurzem ein anderes Forummitglied dazu geschrieben. Weiß aber nicht, in wie weit es tatsächlich verwertbar ist.
Gruß buxi

Mholzmichel



Anmeldungsdatum: 23.05.2007
Beiträge: 31
Wohnort: Sachsen
Verfasst am: 08.04.2008 15:00 Titel: Alte Mietnebenkosten erstatten lassen !!!

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Der 3. Senat des Landessozialgerichtes hat jetzt in zweiter Instanzentschieden, dass Harz IV Empf. bis zu 4 Jahre rückwirkend ihre Wohnnebenkostennachzahlungen zur Erstattung bei der zuständigen Arge einreichen können. Das Gericht erklärte damit die bisherige Praxis der Argen für rechtswiedrig, dass nur nach sofortigem Antrag eine Erstattung von Mietnebenkosten möglich sei.
Im aktuellen Fall hatte ein Chemnitzer geklagt, der seine Nebenkosten für das Jahr 2004 erst im Nov. 2005 beantragt hatte obwohl er den Bescheid bereits m Mai erhalten hatte. Die Arge Chemnitz lehnte daraufhin die Erstattung ab.
Die revision des Urteils wurde ausgeschlossen.
Qelle Freie Presse (Ratgeberseite) v. 7.04.2008

Verfasst: 02.05.2008 19:47
von Ralf Hagelstein
Hier war das Problem, das kein Aktenzeichen genannt wurde.

Verfasst: 02.05.2008 20:02
von nonsens
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Hier war das Problem, das kein Aktenzeichen genannt wurde.
hier isses :

Az.: L 3 AS 164/07

Quelle Fund hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/foru ... cId=916661

Der Autor und Kläger selbst hat es gepostet

Verfasst: 04.05.2008 20:16
von mamamia
buxi hat geschrieben:Das hat vor Kurzem ein anderes Forummitglied dazu geschrieben. Weiß aber nicht, in wie weit es tatsächlich verwertbar ist.
Gruß buxi

Mholzmichel



Anmeldungsdatum: 23.05.2007
Beiträge: 31
Wohnort: Sachsen
Verfasst am: 08.04.2008 15:00 Titel: Alte Mietnebenkosten erstatten lassen !!!

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Der 3. Senat des Landessozialgerichtes hat jetzt in zweiter Instanzentschieden, dass Harz IV Empf. bis zu 4 Jahre rückwirkend ihre Wohnnebenkostennachzahlungen zur Erstattung bei der zuständigen Arge einreichen können. Das Gericht erklärte damit die bisherige Praxis der Argen für rechtswiedrig, dass nur nach sofortigem Antrag eine Erstattung von Mietnebenkosten möglich sei.
Im aktuellen Fall hatte ein Chemnitzer geklagt, der seine Nebenkosten für das Jahr 2004 erst im Nov. 2005 beantragt hatte obwohl er den Bescheid bereits m Mai erhalten hatte. Die Arge Chemnitz lehnte daraufhin die Erstattung ab.
Die revision des Urteils wurde ausgeschlossen.
Qelle Freie Presse (Ratgeberseite) v. 7.04.2008

den antrag habe ich auch gestellt ohne aktenzeichen und habe die ab 2004 alles erstattet bekommen.

also kannst du widerspruch einlegen und das urteil verwenden.

Verfasst: 05.05.2008 18:25
von Ladyguenes
@ mamamia...

wie kann ich das verstehen :?:
du hast also die nebenkosten ab 2004 selber bezahlt und 2008 nun nach-bzw.-eingefordert? ist das so gemeint? gruss ladyguenes

Verfasst: 05.05.2008 19:15
von kleene36
Hallo erst mal zusammen

erst mal möchte ich mich bei allen bedanken, die mir hier geantwortet haben.
Ich werde mich nun gleich ran setzen und einen Widerspruch verfassen.

@ Ladyguenes

ich habe 2004 selber gezahlt (da hatte ich auch noch Arbeit)
Aber 2005 / 2006 hatte ich Nachzahlungen die noch zum teil offen sind, da ich sie in kleinst Beträgen abstotter beim Vermieter.
Und ich habe auch nicht gewusst, das ich die Heiz und Nebenkosten
evt vom AA wieder bekomme, so was bekommt man nicht gesagt.
Das AA hat mich aufgefordert die Bescheide von 2005 & 2006 einzureichen.
Ging also nicht von mir aus.

Hoffe konnte dir nun Klarheit verschaffen

Lg
Tortie

Verfasst: 05.05.2008 20:33
von mamamia
Ladyguenes hat geschrieben:@ mamamia...

wie kann ich das verstehen :?:
du hast also die nebenkosten ab 2004 selber bezahlt und 2008 nun nach-bzw.-eingefordert? ist das so gemeint? gruss ladyguenes
ich habe selbst gezahlt weil man mir beim amt sagte ich bekomme es nicht bezahltjetzt hab ich ein schreiben bekommen das ich ab 2004 alle unterlagen einreichen soll.und ne woche später hatte ich die bescheide drin das ich alles erstattet bekomme.

Verfasst: 06.05.2008 05:43
von Ladyguenes
ok, danke für die antworten.

da werd ich meine abrechnung von 2007 ( die ich bereits abgestottert habe ) mal einreichen. gibt nur ja oder nein....gruss ladyguenes :wink:

Verfasst: 08.05.2008 13:02
von Ladyguenes
hallo, ich nochmal. habe die betr.-kostennachzahlung 2006 abgegeben und nun die antwort dazu erhalten:

" für die bearbeitung ihres antrags benötige ich eine bestätigung des vermieters, daß d. nachzahlung ( fälligkeit 03.05.07 ) durch (sie) mich noch nicht erfolgt ist."

also darf man aus den letzten 4 jahren noch nix beglichen haben. verstehe ich das richtig?
nur unbeglichene rechnungen werden mit diesem aktenzeichen L3 AS 164/07 akzeptiert :?: :?:
gruss ladyguenes

Verfasst: 08.05.2008 13:15
von kleene36
Hallo Ladyguenes

also die Post habe ich auch bekommen und auch der Vermieter hat diese schriftlich bestätigt, das die Bezahlung nicht erfolgt bisher. Mal schauen was passiert, werde es hier natürlich verkünden

Lg
Kleene