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Nebenkostenabrechnung Guthaben

Verfasst: 01.05.2008 14:39
von maydayz
Hallo,
ich brauche mal Eure Hilfe. Habe meine Nebenkostenabrechnung eingereicht und jetzt eine Änderung des Bew.bescheids bekommen.

Folgende steht dort:

Nach meiner Berechnung ergibt sich aus der eingereichten NKabrechnung, das die ABf für den zeitaum April 07 bis März 08 eine Abschlagszahlung vn 649,00 geleistet hat. Laut Ihrer Abrechnung mussten Sie Abschläge in Höhe von 399,91 zahlen, somit hat die Abf 249,09 zuviel gezahlt. Diesen Betrag stelle ich bei der Regionaldirketion in Hannover zum Soll. Die Regionaldirektion teilt Ihnen in einem gesonderten Schreiben die Zahlwese und Bankverbindung mit.

Klar, ich muss das zurückzahlen, aber wie kann ich überprüfen, ob tatsächlich 649,00 vom Amt gezahlt wurden? In den Bewiligungsbescheiden steht doch immer nur der Gesamtbetrag Unterkunft und Heizung und keine einzelnen Beträge für Gaszuzahlung.

Wäre für Eure Antwort dankbar.

Verfasst: 01.05.2008 17:08
von maria1106
Hallo!

Na du weist doch was die ARGE die an Nebenkosten bezahlt oder ? Du siehst doch an den Kosten für Unterkunft und Heizung was die ARGE bezahlt ? Wenn die komplette Miete angerechnet und übernommen wird sind doch die NK mit drinne und wenn du dann ein Guthaben zB beim Gasversorger hast hat die ARGE zuviel gezahlt und will das wieder ?!
Oder wird deine Miete nicht voll übernommen?

LG
Silvia

Verfasst: 01.05.2008 17:50
von maydayz
tja, ich verstehe nicht, wieso die dann soviel gezahlt haben.
Hatte 285,- Miete angegeben und 50 für Gas (ohne 15% Abzug für Warmwasser, da es über Strom läuft)
meine Bescheide wurden jetzt für das letzte Jahr neu berechnet, da einem Mitarbeiter entgangen war, dass ich Warmwasser über Strom habe.
Der neue Abschlag ist 34 Euro laut Verbrauch und wenn ich das gegenrechne auf 12 Monate komme ich nicht auf 250 Euro, deshalb stutze ich doch... ( 12x 16 euro wäre dann doch nur 192,-)

Verfasst: 02.05.2008 08:20
von maria1106
Hallo Nochmal!

Ich blicke das jetzt ehrlich gesagt nicht wirklich, denn wenn die ARGE zuviel gezahlt hat dann bekommst du doch vom Versorger was zurück? Und wenn die Arge das wieder will hast du doch keinen Schaden dadurch oder?
Was die Berechnung angeht solltest du das Ganze bei der ARge nochmal prüfen lassen. Widerspruch einlegen und darauf hinweisen dass in der Berechnung ein Fehler ist !
Gruß
Silvia

Verfasst: 06.05.2008 13:02
von maydayz
Also, ich habe letztens einen Besuch bei der Leistungsabteilung gemacht, dort stellte sich heraus, dass mir zu Unrecht 15% Warmwasserbereitung das letzte Jahr abgezogen worden ist (Fehler der ArGe, da es vorher angegeben und berücksichtigt wurde). Ich bekam darauf hin neue Leistungsbescheide von Juli 07 bis jetzt... Dann erhielt ich ohne Angabe oder vorheriges Schreiben 64,90 nachgezahlt, nach meiner Berechnung genau die o.a. Dfferenz.

Jetzt ergibt sich, dass die ArGe meine alten Nebenkostenabschläge genommen hatte, aber nicht die, die ich April 2007 abgegeben habe, daraus ergibt sich jetzt der Betrag von 249,09, den ich jetzt im Soll habe, also zurückzahlen muss... das hab ich jetzt kapiert.

Die Fehler beruhen auf der ArGe, muss ich alles auf einmal zurückzahlen (die Zahlung von denen war ja auch nicht auf einmal) oder kann ich Raten vereinbaren? Wenn Raten gehen, muss ich Zinsen dafür zahlen? 249,09 sind eben doch etwas heftig!

Verfasst: 06.05.2008 14:45
von maria1106
Hallo!
Als ich mal was zurück zahlen musste war Anfangs von Zinsen keine Rede: Als ich aber dann die letzte Rate gezahlt habe und glaubte fertig zu sein bekam ich von der Agentur für Arbeit eine Rechnung über die Zinsen !

LG
Silvia