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Beziehe ALG 2 muss aber trotzdem ALG 1 Antrag stellen !

Verfasst: 30.04.2008 12:24
von MoniMarie
Hi !


Kurze Zusammenfassung !

Beziehe seit 2006 ALG 2 hatte aber während dieser Zeit zusätzlich eine 9,5 h Stelle, die mir voll angerechnet wurde.
Nun wurde mein Vertrag nicht mehr verlängert. Gut dachte ich beziehst Du solange du was neues findest (? ) wieder ALG2 ohne Abzüge. Tja, falsch gedacht. Ich muss da die 9,5 h versicherungspflichtig waren einen ALG 1 Antrag stellen ????? erst nach dem Bescheid bekomme ich die volle ALG2 Leistung ???? Agentur für Arbeit hat den Kopf geschüttelt und gemeint, die wollen vermutlich einen Ablehnungsbescheid, da 9,5 h normalerweise trotz der 12 Monatsregel kein ALG 1 anspruch besteht ???
Wegen dieses dämlichen Bescheides muss ich den kompletten ALG1 Antrag einreichen mit den entsprechenden Wartezeiten bis die ganzen Formulare von der Verwaltung meines Ex Arbeitgebers ausgefüllt wurden.

Wollte mich erkundigen ob es vielleicht andere auch erlebt haben oder wissen wie lange ich vermutlich gekürzte Bezüge beziehe ?
( Klar ich weiss bis ich den Bescheid eingereicht habe, aber ich finde das ganze ziemlich Absurd)

Verfasst: 30.04.2008 17:34
von DjTermi
Alles genau so wie Du es sagst, die brauchen den Bescheid was Du evtl nichts bekommst. Da ARGe und Agentur für Arbeit sind 2 unterschiedliche paar Schuhe :D