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Lebensversicherung Altersvorsorge ????

Verfasst: 29.04.2008 16:43
von maria1106
Hallo Zusammen !
Ich habe mal eine Frage zu meiner Lebensversicherung.
Ich habe eine Lebensversicherung die ist zur Auszahlung fällig wenn ich 60 bin!
Zählt das jetzt als Vermögen zur Altersvorsorge?
Ich meine man kann die ja vorher kündigen und bekommt dann ja nur den Rückkaufswert zu welcher Art Vermögen zählt die denn nun eigentlich ?
LG
Silvia

Verfasst: 29.04.2008 17:11
von Ralf Hagelstein
Die gehört wohl zum verwertbaren Vermögen, solange die Verwertung nicht unwirtschaftlich ist.

Verfasst: 29.04.2008 18:50
von maria1106
Danke Ralf Hagelstein !
das heißt also keine Altersvorsorge ?????

Und wie ist das wenn die Lebensversicherung bei der Bank wegen Dispo hinterlegt / verpfändet ist ? Ist es dann auch Vermögen ?

LG
Silvia

Verfasst: 29.04.2008 23:04
von Ralf Hagelstein
Die Frage ist, ob es verwertbar ist, also ob man noch irgendwie dran kommen kann.

Verfasst: 30.04.2008 06:26
von maria1106
Hallo !
Die Sache ist so:
Ich habe eine Lebensversicherung die bei der Bank hinterlegt / verpfändet ist wegen meinem Dispo sozusagen als Sicherheit! Da komme ich so nicht ran erst wenn der Dispo gedeckt ist / wäre !
Die ARGE weis ja von der Versicherung sowie von der Verpfändung ( oder wie man das nennt) Der Rückkaufswert liegt weit unter dem Vermögensfreibetrag den man hat ! Also alles im Moment nicht tragisch !
Trotzdem hätte es mich eben interessiert ob das nun jetzt ein Vermögen 250 Euro zur Altersvorsorge ( da die Versicherung erst mit 60 zur Zahlung fällig ) ist oder der andere Vermögensfreibetrag die 150 Euro pro Lebensjahr?

LG
Silvia

Verfasst: 30.04.2008 16:20
von Ralf Hagelstein
Das steht in § 12 SGB II:
(2) 1Vom Vermögen sind abzusetzen...

2. Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet,

3. geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 250 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt,
Und das sind nur Verträge, die nicht vor dem regulären Renteneintrittsalter fällig werden oder anders verwertet werden können. Das reguläre Eintrittsalter ist noch 65.

Verfasst: 30.04.2008 16:53
von maria1106
Hallo und Danke !

Also sieht schlecht aus für meine ALtersversorgung ! Na ja da mache ich mir mal jetzt keine Sorgen um meine Lebensversicherung denn ich will ja nicht bis zur Rente ALGII bekommen :wink:
Trotzdem gut Bescheid zu wissen ! Nochmal danke schöööööööööönnnnnnn...
LG
Silvia