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Personenkennziffer bei Fortzahlung?

Verfasst: 29.04.2008 12:52
von Andrea030967
Hallo,habe mir gerade mal den neuen Fortzahlungsantrag der jetzt Weiterbewilligungsantag heißt angesehen,andauernd wird da nach der Personenkennziffer gefragt.Die wurde aber erst 2007 eingeführt und ist eigentlich für Steuerzahler gedacht.
Diese wird aber auch bei der Frage ob jemand aus der Bedarfsgemeinschaft noch Schüler ist,abgefragt.
Dürfen die das eigentlich?Bei Wikipedia habe ich gelesen das die Nummer nur vom Finanzamt und den Meldestellen ausgetauscht werden darf.
Vielleicht kann mir jemand von euch,mehr dazu sagen.
Gruß Andrea

Verfasst: 29.04.2008 13:03
von Melinde
Hallo Andrea030967
Die Personenkennziffer die da gemeint ist dient der Durchnummerierung alles Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
Antragsteller hat Kennziffer 1, alle anderen die nächsten Zahlen.
Hat nichts mit dem was Steuern betrifft zu tun.
Bei den anderen Fragen brauchst Du dann nur die Nummer hinschreiben und nicht den ganzen vollständigen Namen in´s Formular quetschen.
Sozusagen eine "Unleserlichkeitsvermeidungsnummer".
Gruss

Re

Verfasst: 29.04.2008 15:59
von Andrea030967
Hallo Melinde,

inzwischen habe ich das auch raus bekommen,die Diskriminierung nimmt also weiter seinen Lauf.Demnächst werden wir dann die Personenkennzahl in den Unterarm tätowiert bekommen und mit gestreiften Anzügen aus der Kleiderkammer ausgestattet werden.
Ich werde auch in diese Zeile ( die gut Platz hat für Vor und Zunamen)den Namen und keine Nummer schreiben,schon aus Trotz.

Bei mir ist es so das ich den Weiterbewilligungsantrag ausfüllen muß,sind nur 4 Seiten,dann kommt noch das Nebeneinkommen dazu,nochmal 4 Seiten,desweiteren kommt noch der Fragebogen für Unterhalt,gefordert im Weiterbewilligungsantrag,,,, nochmal 4 Seiten,also 12 Seiten!!!!!,statt wie bisher 2 Seiten.

" Das ist Deutschland"

Hurra,wir verblöden

Gruß Andrea