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umschulung

Verfasst: 28.04.2008 10:35
von terrorzwerg
hallo,

ich möchte eine umschulung beantragen...

meine frage dazu ist jetzt: kann ich trotz umschulung mit meinem freund, der arbeitet, zusammenziehen oder sagt mir das amt dann, es finanziert mir die umschulung nicht?

und meine zweite frage ist, ob ich für die umschulung was bekomme oder ob "nur" die finanziert wird

Verfasst: 28.04.2008 12:32
von Melinde
Hallo terrorzwerg
Ziehst Du mit dem Freund zusammen bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft wegen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft. SGB II §7.
Einstehensgemeinschaft ist hier näher erläutert, ab Randziffer 17.7 [/url]

Zur Umschulung, In Zeiten hohen Fachkräftemangels sollte solches eigentlich problemlos bewilligt werden. Sollte. Realität ist, das es noch nichtmal so ohne weiteres Bildungsgutscheine gibt.
Antrag trotzdem stellen.
Wenn gesundheitliche Gründe zum Berufswechsel führen sind die Chancen oft besser.
Gruss

Verfasst: 29.07.2008 12:05
von terrorzwerg
hallo,

ich hab mich ja vor einiger zeit mal hier erkundigt und der aktuelle stand ist der, das meine damalige sachbearbeiterin mich zu einem wissenstest vom psychologischen dienst geschickt hat, den habe ich auch bestanden (hatte das ok vom psychologen), da hab ich dann gedacht ok, es geht mal weiter...bis ich dann am nächsten tag einen termin bei meinem neuen sachbearbeiter hatte, (zitat: "ich weiss nicht mal, warum sie hier sind") der der ansicht war, ich sollte erstmal ein paar wochen den stellenmarkt durchforsten, um zu sehen, wo ich nach einer ausbildung bessere chancen habe, ob als bürokauffrau oder als einzelhandelskauffrau (meine zweite angegebene wahl)...desweiteren meinte er, so lang ich aufgrund meiner schulden nicht zu einer schuldnerberatung gehe, würde er mir eine umschulung nicht genehmigen und sollte es wegen dieser schulden zu einem gerichtsverfahren kommen, würde er die umschulung auch ablehnen...(was er sonst noch so gesagt hat, würde an dieser stelle zu weit führen)

und nu hab ich morgen nen termin bei dem, ohne zu wissen, was er diesmal veranstalten will

Verfasst: 29.07.2008 12:17
von Melinde
Hallo terrorzwerg
Nimm zum nächsten ARGE Termin eine Begleitung mit. Du wirst sehen das wirkt oft Wunder und es wird keiner was mit Dir "veranstalten".
Schuldnerberatung ist wirklich sinnvoll, aber das an eine Bewilligung irgendwelcher Umschulungen zu knüpfen, da überschreitet aber jemand gewaltig die Grenze.
Geh nicht alleine hin und bleib trotz explosiver Wut im Bauch gaaaanz ruhig.
Gruss

Verfasst: 29.07.2008 13:02
von terrorzwerg
klar ist eine schuldnerberatung sinnvoll, überhaupt keine frage...nur ging das theater ja noch weiter...er hatte einen unvollständigen lebenslauf (die arge hat da wohl nicht alles eingetragen) da meinte er zu mir: mit so einem lebenslauf würde ich sie nicht einstellen....und als ich gefragt habe, ob er die umschulung nicht genehmigt, kam nur die antwort das habe ich nicht gesagt, sie hören mir einfach nicht zu, meinte ich, das das bei mir aber so ankam und er wieder sie hören mir einfach nicht zu....als es dann um die frage ging, was ich der schule erzähle, weil ich die ja auf dem laufenden stand halten möchte, kam nur "wenn sie die schule auf dem laufenden stand halten wollen, is das ihre sache, lassen sie sich was einfallen"

der beste kommentar war allerdings noch, "wenn ihnen das nicht passt (mit den bedingungen), bekommen sie eine bewerbung für eine zeitarbeitsfirma, da müssen sie sich dann vorstellen, ich hab da vor kurzem noch was gehabt"

ich hab nur die befürchtung, das er wirklich mit sowas ankommt, weils ihm scheinbar spaß macht, leuten steine in den weg zu legen und ihnen ihre hoffnungen zu nehmen (auch wenn mein freund meint, er könnte mir so einen job nicht andrehen, weil ich für eine umschulung gemeldet bin)

Verfasst: 29.07.2008 13:22
von terrorzwerg
bzw ist mein hauptanliegen die frage, ob ich noch was tun kann, um an die umschulung zu kommen und wenn, was?

Verfasst: 29.07.2008 13:56
von Melinde
Hallo terrorzwerg
Wegen einer Umschulung bist Du "auf Gedeih und Verderb" ausgeliefert.
Rechtsanspruch ist nicht, aber das Recht einen Zeugen mitzunehmen kann Dir keiner verwehren, auch wenn man das versucht. SGB X § 13 ist noch nicht abgeschafft und hilft Theater zu verhindern.
Gruss und starke Nerven

Verfasst: 29.07.2008 14:17
von DjTermi
terrorzwerg hat geschrieben:bzw ist mein hauptanliegen die frage, ob ich noch was tun kann, um an die umschulung zu kommen und wenn, was?
Beim Bildungsgutschein handelt es sich um eine so genannte Kann-Leistung, d. h. der Arbeitsvermittler kann den Bildungsgutschein bei Notwendigkeit einer Weiterbildung zur nachhaltigen Eingliederung des Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt vergeben, muss dies aber nicht.

Verfasst: 29.07.2008 23:35
von rme
Ich hab den Eindruck, das du bei dem SB mit deinem Anliegen nicht weiter kommst. Der verbiegt sich ja jetzt schon wie ein Aal, um dir den BGS nicht zu geben. Ich würde aber an deiner Stelle nicht lockerlassen und ihn solange nerven, bis du den Schein hast. Bei mir hat es auch 3 Jahre gedauert :roll:
Und hör auf Melinde´s Rat, gehe mit einer Begleitung zum nächsten Termin. Der SB scheint mir wirklich mit allen Wassern gewaschen zu sein :wink: