Befristeter Zuschlag zum ALG1 sicher?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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tommy84
Beiträge: 4
Registriert: 30.11.2005 07:11

Befristeter Zuschlag zum ALG1 sicher?

Beitrag von tommy84 »

Hallo,

ich habe gehört (und gelesen), dass ich einen Anspruch auf einen befristeten Zuschlag zum ALG1 habe.
Mein Fall:
Ich bin 30 Jahre alt, wohne in Berlin und habe bis Ende Juni 2005 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Von Juli bis Oktober hatte ich einen Job. Anfang November 05 habe ich den ALG2 Antrag abgegeben, da mein Anspruch auf ALG1 bereits seit Ende Juni erschöpft ist.
Habe ich nun Anspruch auf diesen befristeten Zuschlag, obwohl ich zwischen ALG1 und ALG2 vier Monate gearbeitet habe?
Was kann ich machen, wenn bis morgen der Antrag noch nicht durch ist (muss ja Miete, Strom etc. zahlen)? Kann ich mir einen Vorschuß vom Amt holen?
Mit welcher Bearbeitungszeit muss ich in Berlin rechnen?

Thx,
Tommi
Carola
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Zuschlag

Beitrag von Carola »

Die zwischenzeitliche Arbeitsaufnahme wird nicht nachteilig behandelt.

Der Zuschlag wird insgesamt für zwei Jahre gewährt. Durch die Arbeitsaufnahme und die vier Monate Beschäftigungsdauer verlängert den Anspruch, genau um diese Zeit, die zwei Jahres Frist.

Der Zuschlag ist gestaffelt:

Im ersten Jahr beträgt dieser zwei Drittel des Einkommensverlustes.
Im zweiten Jahr beträgt er die Hälfte des Einommensverlustes.

Der Zuschlag wird wie folgt ermittelt:

ALGI - Zahlung + evtl. erhaltenes Wohngeld - ALGII Leistung
= die Differenz ist der Einkommensverlust

davon ist im ersten Jahr 2/3 der Zuschlag
und im zweiten Jahr 1/2 der Zuschlag.

Hast Du zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme noch einen Restanspruch ALGI gehabt, wird sich der ALGI - Anspruch um den Zeitraum nach Beschäftigungsende verlängern, da diese bei Arbeitsaufnahme noch nicht ausgeschöpft war.
tommy84
Beiträge: 4
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Beitrag von tommy84 »

Hallo und vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!

Ja, der ALG1 Anspruch war bereits zu Arbeitsbeginn ausgeschöpft (seit Ende Juni 05)!

Ist es denn sicher, das ich dann diesen Zuschlag auch bekomme?

Muss ich den selber beantragen oder geht das automatisch?

Was ist mit meinen laufenden Verpflichtungen (Miete, Strom etc...), wenn bis 01.12.05 noch kein Geld da ist?

Thx,
Tommi
Carola
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Zuschlag ist sicher!!!

Beitrag von Carola »

Der Zuschlag wird automatisch gewährt. Aber ganz wichtig: Den Bescheid der Agentur für Arbeit über das Ende des Anspruches des ALG I mitnehmen!!!

Da immer noch kein Bescheid erteilt oder Geld auf dem Konto eingetroffen ist: SOFORT !!!! persönlich und mit Nachdruck beim Amt vorsprechen!! Das dauert schon viel zu lange!!!

Es gibt die Möglichkeit eine "Notauszahlung" zu erhalten.

Wenn der Sachbearbeiter sagt das geht nicht, soll dieser sofort beim Vermieter und sämtlichen Versorgungsunternehmen anrufen und dort den Zahlungsverzug erklären. Auch soll der Sachbearbeiter versichern, das das Amt für etwaige Mahngebühren und Rücklastschriftkosten aufkommt, denn es ist das Verschulden des Amtes, wenn der Leistungsberechtigte säumig wird, weil das Amt in einem solch langem Zeitraum nicht tätig wird.
tommy84
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Beitrag von tommy84 »

Hi,

ich habe gerade mal bei der Arbeitsagentur - Sammelnummer 01801/012012 angerufen. Dort teilte man mir mit, das ich keinen Anspruch mehr auf diesen Zuschlag habe, da ich bereits seit 01.01.04 ALG1 bekommen habe (bis Ende Juni 05). Die Dame am Telefon teilte mir mit, dass dieser Zuschlag ab Januar 2006 nicht mehr gewährt wird?
KANN DAS DENN SEIN???

Ich kann das nicht glauben!!!

Leider kann ich heute nicht zum Jobcenter, da heute ja geschlossen ist! :evil: :evil: :evil:

Thx,
Tommi
Carola
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Zuschlag

Beitrag von Carola »

Wie lange hast Du ALG I Leistungen erhalten???

Die Dame, sorry - aber Dame kommt von dämlich, hat da etwas falsches gesagt. Denn eine Änderung des Zuschlages und die Gewährung gibt es nicht! Dazu wäre eine Gesetzesänderung nötig!

Außerdem hast Du den Antrag schon jetzt gestellt und es geht wohl momentan um den "IST-Status".

Lasse Dich nicht einschüchtern oder abwimmeln!

In diesen den Ämtern vorgeschalteten Callcentern sitzen leider nur schlecht geschulte Leute von einer Service - Firma
(beauftragt von der Agentur für Arbeit).

In Hamburg ändert sich das gerade, bei uns sitzen dort nun endlich Fachberater der Hamburger Agentur für Arbeit.

Also statte den Leuten vor Ort im Amt einen Besuch ab! Nur Mut!
tommy84
Beiträge: 4
Registriert: 30.11.2005 07:11

Beitrag von tommy84 »

Also du meinst, mir steht dieser Zuschlag zu? Mir ist das total irre wichtig, weil ich noch eine Ratenverpflichtung habe und wenn ich diesen Zuschlag nicht bekomme, stehe ich saublöd da...! Deshalb MUSS ich das unbedingt wissen!!!

ALG1 habe ich erhalten ab 01.01.2004 bis Ende Juni 2005.

Dazwischen habe ich vom 24.10.04 bis 24.06.05 eine Weiterbildungsmaßnahme besucht. Dazu habe ich vom Arbeitsamt am 04.10.04 einen Vermittlungsgutschein in Höhe von 2500 Euro bekommen. Die Weiterbildungsmaßnahme wurde vom Arbeitsamt voll bewilligt, statt ALG1 bekam ich "Unterhaltsgeld" in gleicher Höhe wie das ALG1. Zudem wurden mir die Fahrtkosten zu der Weiterbildungsstätte erstattet.

Vom 01.07.05 bis 31.10.05 habe ich gearbeitet und am 01.11.05 den ALG2 Antrag abgegeben!

Wie schätzt du meine Lage ein, habe ich demnach Anspruch auf diesen Zuschlag?

Ganz lieben Gruß,
Tommi
Carola
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Registriert: 15.10.2005 14:18
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Zuschlag

Beitrag von Carola »

Meines Erachtens nach steht Dir der Zuschlag zu!!

Also ins Amt musst Du sowieso, da das Geld und der Bescheid so lange auf sich warten lässt. Dort kannst Du das persönlich klären. Wenn Du den Bescheid erhälst, wird darin der Zuschlag genannt und als Betrag ausgewiesen. Wenn er darin nicht erscheint, Widerspruch einlegen!
Begründung: Eine zwischenzeitliche Unterbrechung der Arbeitslosigkeit durch Arbeitsaufnahme darf nicht zur Benachteiligung des Hilfesuchenden führen!!! (unberechtigte Nichtgewährung des Zuschlags)

Viel Glück!!!
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