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Einladung zur Weiterbildungsmesse

Verfasst: 25.04.2008 13:31
von maleite
Eine Bekannte von mir hat eine Einladung zur Weiterbildungsmesse erhalten.
In der Einladung ist nicht ersichtlich ob sie daran teilnehmen muss.
Briefzitat:"...dort findet unsere Weiterbildungsmesse statt,zu der wir Sie herzlich einladen möchten.Es werden sich 21 Bildungsträger vorstellen,die Ihr Weiterbildungsangebot vorstellen möchten.Sie haben hier die Gelegnheit,sich ganz ausführlich über Ihre ganz individuellen Qualifizierungsmöglichkleiten zu informieren.
Bitte bringen Sie auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Mit freundl. Gruß...."

Meine Frage: Muss man zu der Veranstaltung gehen?
Wäre nett wenn das jemand wüßte.....
Qualifizierung kommt für meine Bekannte nicht in Frage(sie ist jetzt schon "überqualifiziert"

Verfasst: 25.04.2008 15:25
von Ralf Hagelstein
Wenn eine Rechtsfolgenbelehrung dabei ist, ist es eine Vorladung und man muß hin. Fehlt die, ist es eine Einladung, der man folgen kann.

ich

Verfasst: 25.04.2008 15:58
von babydoll123456
ich weiß das ich mir jetzt wohl feinde mache aber kann man nicht erstmal hingehen und sich das anschauen!

von vorne rein ablehnen ist ja auch nicht der richtige weg!!!



nur so mal meine meinung :roll:

Verfasst: 25.04.2008 16:14
von DjTermi
Da gibt man Leuten die Gelegenheit sich weiter zu bilden, und sie nehmen es nicht an. Muss man auch nicht versthene.

Re: Einladung zur Weiterbildungsmesse

Verfasst: 25.04.2008 16:57
von nonsens
maleite hat geschrieben: Qualifizierung kommt für meine Bekannte nicht in Frage(sie ist jetzt schon "überqualifiziert"
die Tatsache überqualifiziert gibt es nicht im Berufsleben ;) - wenn jemand Deiner Bekannten sowas schriftlich gibt, heisst es auf deutsch *Sie sind nicht gut genug für uns/ Wir sind nicht interressiert/ Wir haben keinen Bock auf Sie* ;) - kannst ihr mal ausrichten

An Ihrer Stelle würde ich da hingehen, denn da lernt man noch ein bissl was dazu und es ist kostenlos - also was will Sie mehr?

Verfasst: 25.04.2008 20:07
von maria1106
Hallo !

Frage: Meine Frage: Muss man zu der Veranstaltung gehen?


Antwort von Ralf Hagelstein:
Wenn eine Rechtsfolgenbelehrung dabei ist, ist es eine Vorladung und man muß hin. Fehlt die, ist es eine Einladung, der man folgen kann.

LG
Silvia