Hallo,
wir bekommen Hartz4 und meine jüngere Tochter, 8, ist Autistin (frühkindlicher Autismus/Asperger Syndrom); sie hat einen Schwerbehindertenausweis mit 50% und dem Buchstaben H (für hilflos).
Meine Frage: Gibt es den Mehrbedarf vom Amt nur für den Buchstaben G im Ausweis oder gibt es da noch andere Regellungen?
Danke im vorraus!
Liebe Grüße,
Diana
Behindertes Kind / Mehrbedarf ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo sternlein1977
Schau mal in SGB II § 28
"...Leistungen für Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 4 werden auch an behinderte Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, gezahlt, wenn Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Zwölften Buches erbracht wird..."
Gibt es also erst ab dem 15. Lj.
Gruss
Schau mal in SGB II § 28
"...Leistungen für Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 4 werden auch an behinderte Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, gezahlt, wenn Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Zwölften Buches erbracht wird..."
Gibt es also erst ab dem 15. Lj.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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