Behindertes Kind / Mehrbedarf ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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sternlein1977
Beiträge: 24
Registriert: 22.04.2008 11:59

Behindertes Kind / Mehrbedarf ?

Beitrag von sternlein1977 »

Hallo,

wir bekommen Hartz4 und meine jüngere Tochter, 8, ist Autistin (frühkindlicher Autismus/Asperger Syndrom); sie hat einen Schwerbehindertenausweis mit 50% und dem Buchstaben H (für hilflos).
Meine Frage: Gibt es den Mehrbedarf vom Amt nur für den Buchstaben G im Ausweis oder gibt es da noch andere Regellungen?

Danke im vorraus!

Liebe Grüße,
Diana
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo sternlein1977
Schau mal in SGB II § 28
"...Leistungen für Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 4 werden auch an behinderte Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, gezahlt, wenn Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Zwölften Buches erbracht wird..."
Gibt es also erst ab dem 15. Lj.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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