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Kindergeldnachzahlung anrechnungsfrei?

Verfasst: 22.04.2008 22:37
von Björn
hallo, bin gerade am überlegen, ob ich kindergeld beantragen sollte (bzw. mein vater für mich)..

bin gerade in so einer lächerlichen steuergeld verschwendenden maßnahme und da wurde mir von einem anderen teilnehmer und einem dozenten gesagt, wenn ich KG beantrage und eine nachzahlung bekomme, dass ich das geld behalten dürfte...

kann es sein, dass die sich ein bisschen irren? ich meine, ist das nicht genauso wie anderes "vermögen" was auf einmal zufließt?

danke schonmal im vorraus...

Verfasst: 23.04.2008 10:34
von Melinde
Hallo Björn
Kindergeld erst noch beantragen? Habt ihr das etwa noch garnicht gemacht?
Das Kindergeld wird als Einkommen auf Deinen Bedarf angerechnet, zumindest mal fiktiv denn es hätte beantragt werden können wenn es zusteht.
Gibt es eine Nachzahlung dann wird die ebenfalls angerechnet, nicht als Vermögen weil während des Leistungsbezugs zufliessend sondern als Einnahme. Abgesetzt wird jeweil nur die Pauschale für private Versicherungen wenn die nicht schon bei anderem Einkommen berücksichtigt wird.
Gruss

Verfasst: 24.04.2008 08:48
von maleite
Ja ,stimmt Kindergeld wird auf das Einkommen angerechnet.
Aber VORSICHT: den solange kein Kindergeld fließt jedoch der Antrag gestellt wurde wird dir das Kindergeld FIKTIV schon als Einkommen angerechnet,auch wenn du von der Kindergeldkasse noch kein KG erhalten hast sondern erst nur beantragt.