Kindergeldnachzahlung anrechnungsfrei?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Kindergeldnachzahlung anrechnungsfrei?

Beitrag von Björn »

hallo, bin gerade am überlegen, ob ich kindergeld beantragen sollte (bzw. mein vater für mich)..

bin gerade in so einer lächerlichen steuergeld verschwendenden maßnahme und da wurde mir von einem anderen teilnehmer und einem dozenten gesagt, wenn ich KG beantrage und eine nachzahlung bekomme, dass ich das geld behalten dürfte...

kann es sein, dass die sich ein bisschen irren? ich meine, ist das nicht genauso wie anderes "vermögen" was auf einmal zufließt?

danke schonmal im vorraus...
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Björn
Kindergeld erst noch beantragen? Habt ihr das etwa noch garnicht gemacht?
Das Kindergeld wird als Einkommen auf Deinen Bedarf angerechnet, zumindest mal fiktiv denn es hätte beantragt werden können wenn es zusteht.
Gibt es eine Nachzahlung dann wird die ebenfalls angerechnet, nicht als Vermögen weil während des Leistungsbezugs zufliessend sondern als Einnahme. Abgesetzt wird jeweil nur die Pauschale für private Versicherungen wenn die nicht schon bei anderem Einkommen berücksichtigt wird.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
maleite
Beiträge: 46
Registriert: 12.12.2005 10:08

Beitrag von maleite »

Ja ,stimmt Kindergeld wird auf das Einkommen angerechnet.
Aber VORSICHT: den solange kein Kindergeld fließt jedoch der Antrag gestellt wurde wird dir das Kindergeld FIKTIV schon als Einkommen angerechnet,auch wenn du von der Kindergeldkasse noch kein KG erhalten hast sondern erst nur beantragt.
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