Zumutbare Fahrzeiten? Sonderfall?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Potzblitz
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Zumutbare Fahrzeiten? Sonderfall?

Beitrag von Potzblitz »

Hallo,

bin demnächst bei ALG2 wegen Aufgabe einer Selbständigkeit. Ich würde gerne wieder "normal" arbeiten, bin auch mit nem Job bei ner Zeitarbeit einverstanden. Nun aber mein Problem:

Meine Mutter ist 63, alleinstehend, ist 100% schwerbehindert (blind) und hat außer mir niemanden, der Behördengänge, Einkäufe usw. für sie erledigen kann.

Wo liegt hier die zumutbare Fahrzeit zur Arbeit und zurück? Ich bin leider auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen und mußte früher schon einen Job wieder kündigen, weil der zwar nur 30 km von meinem Wohnort entfernt ist, aber wegen bescheidener Verbindungen ich jeden Tag gesamt über 3 Stunden unterwegs war und daher nichts mehr für meine Mutter erledigen konnte.

Könnte ich eine Arbeitsstelle in so einem Fall ablehnen?
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babydoll123456
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ich

Beitrag von babydoll123456 »

ich kann nur aus eigener erfahrung berichten !

bei meinem mann ist das genau so und er muss auch hinfahren!

wartet abends immer 1std in bad oldesloe wenn es dumm läuft!!!
Potzblitz
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Re: ich

Beitrag von Potzblitz »

Danke für die Antwort, aber die zielt ja nur auf "normale" Leute, ich hab ja das Problem mit meiner Mutter, da liegt der Fall hoffentlich anderst.
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babydoll123456
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ich

Beitrag von babydoll123456 »

wohnst du denn mit deiner mutter zusammen ( ein haushalt)
Potzblitz
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Re: ich

Beitrag von Potzblitz »

ne jeder für sich alleine
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babydoll123456
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mmmhhh

Beitrag von babydoll123456 »

also ich bin kein experte aber ich glaube das zählt dan nicht!! da wenn sie ein pflegefall ist pflegegeld bekommt und das ein pflegedienst machen sollte!

( nur einkaufen kann man ja auch samstag)

aber will nix falsche sagen
Potzblitz
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Re: mmmhhh

Beitrag von Potzblitz »

Pflegefall ist sie nicht, nur ein ganz "normaler" Mensch mit Behinderung :D
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Ich glaube ohne Pflegestufe bzw. wenn Du nicht die Pflegeperson bist, hast Du schlechte Karten.
Ich habe vor einigen Jahren meine Mutter gepflegt. Ich glaube bei Pflegestufe I und II waren 30 Stunden zumutbar. Genau weiss ich es aber auch nicht mehr. Auf jeden Fall werden sie ohne Pflegestufe kaum auf die Situation Rücksicht nehmen.

LG
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

juppi! das denke ich auch!

wenn sie angenommen pflege stufe 1 wäre und das 30 std. die woche in anspruch nehmen würde und du das machen würdest wärst du die 30 std. befreid!


aber so??? :roll:

aber warum beantragt sie nicht eine pflegestufe!

im alter und dann blind ( eigener haushalt)
und 100% schwerbehindert!
ayumi
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Re: ich

Beitrag von ayumi »

babydoll123456 hat geschrieben:
wenn sie angenommen pflege stufe 1 wäre und das 30 std. die woche in anspruch nehmen würde und du das machen würdest wärst du die 30 std. befreid!
Nicht ganz so. Bei Pflegestufe I ist für die Pflegende Person eine Erwerbstätigkeit von 30 Std. zumutbar. Bei Pflegestufe I wird ein Pflegeaufwand von glaube ich 2 Std. tägl. angesetzt.
ballsport
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Beitrag von ballsport »

genau so sieht es aus. pflegestufe I = tägl.2 stunden

in den 2 stunden sind sachen wie hilfestellung beim waschen und anziehen (kleine morgentoilette genannt) sowie anreichen von essen. auch kleine "botengäge" sind ab und an drin.

@potzblitz:
wenn deine mutter blind ist, sie alleine in einem eigenen haushalt lebt, dann hat sie wahrscheinlich anspruch auf feststellung einer pflegestufe. setze dich mit der krankenkasse deiner mutter in verbindung, damit die dann den medizinischen dienst vorbei schicken. die prüfen das dann.
da du aber nicht in ihrem haushalt lebst, also sie allein ist, wird sich die arge wahrscheinlich nicht darauf einlassen, die umstände mit deiner mutter zu berücksichtigen.
und selbst wenn sie eine pflegestufe bekommt, dann kann ein pflegedienst oder jemand befreundetes die gänge auch erledigen.

ich drück die daumen, das sich alles klären lässt und es zu einer für beide seiten guten lösung kommt.

(als kleinen tip: versuche freunde und eventuelle weitere verwandte wie onkel tante bruder schwester soweit vorhanden, zu mobilisieren! es muss nicht immer alles auf einem rücken lasten sondern kann auch verteilt werden! sonst bleibst du irgendwann selber auf der strecke vor lauter dauerstress!)
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

ja sorry ich verwechsel das immer!!!
:roll:
ballsport
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Beitrag von ballsport »

@babydoll

sollte keine belhrung oder so sein.... konnte das auch nur soweit genau sagen, da ich bis vor 5 wochen im rahmen der pflegestufe 1 unsere oma gepflegt hatte.
und dabei waren 2 stunden allein schon fürs aufstehen, waschen, anziehen und frühstück bereiten weg.
med.dienst war eben leider nich der schnellste...

lg carmen *die es verstehen kann wenn man seine familie unterstützen möchte*
Potzblitz
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Beitrag von Potzblitz »

ahhhh, ich danke euch für die detailierte Auskunft. Mal schauen was da machbar ist.
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