folgende Frage:
Wie oft kann man Hartz 4 beantragen (zeitlich gesehen, also innerhalb von 12 Monaten z.b.)?
Ich bin im Sommer letztes Jahr von einem Auslandsaufenthalt zurueck gekehrt und habe mich gleich arbeitslos gemeldet und bekam dann Hartz 4 bewilligt. Alles sehr problemlos!
Ich bezog dann 4 Monate Hartz 4 und bekam ein Angebot fuer ein Praktikum im Ausland waehrend dieser Zeit.
Dieses Praktikum habe ich angenommen, habe noch die 3 Wochen Urlaub beim Amt eingereicht und habe dann, 1 Woche vor Ablauf des Urlaubs, einen Brief an das Amt geschickt, dass ich ab XX.2007 auf saemtliche Gelder vom Amt verzichte.
(Ich konnte dem Amt ja schlecht sagen, dass ich wieder ins Ausland gehe. Es bestand ja auch ein Vertrag zur Mithilfe, wieder in ein Arbeitsverhaeltnis zu gelangen.)
Nun kehre ich wieder zurueck nach Deutschland und bin dann wieder arbeitssuchend.
Hat jemand Infos zu dem Sachverhalt, wenn ich mich jetzt wieder anmelden will???? Wird ein Antrag wieder angenommen zu meiner Person oder bestehen Sperrfristen??? Wie lange waehren die??? Darf mir das Amt den Mindestunterhalt streichen??? Kann man klagen falls??? Was ist mit Renten- und Versicherungsbeitraegen???
Vielen Dank fuer Infos und die Bemuehungen zu meinen Fragen.
die Schlaue Fuechsin,
die auch mal um Rat fragen muss/darf
