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Eigentumswohnung - Was wäre wenn...?

Verfasst: 20.04.2008 19:44
von Potzblitz
Hallöchen,

muß demnächst ALG2 beantragen, nun zwei Fragen zu meiner Eigentumswohnung:

Angenommen, ich könnte ein Familienmitglied dazu überreden, mir meine Whg. abzukaufen und mir sie dann zu vermieten. Da die Whg. zu 100% finanziert ist und das Darlehen erst seit 2 Jahren läuft, müßte ich den erzielten Erlös komplett nehmen um die Kredite zu tilgen.

Wäre das eine Einnahme, bei der die ARGE mir dann das ALG2 streicht oder wird das akzeptiert, dass ich damit meine Schulden für die Whg. begleiche?

Wie reagiert die ARGE darauf, dass ich plötzlich in meiner "eigenen" Whg. zur Miete wohne? Bekomme ich dann die Miete bezahlt oder wird mir da ein Sozialbetrug vorgeworfen?

Ich sehe das grad als letzte Möglichkeit, um meine Whg. nicht zu verlieren, weil ich die Tilgung nicht mehr zahlen kann und die Bank sich nicht auf eine temporäre Aussetzung der Tilgung einlässt.

Verfasst: 20.04.2008 21:26
von Ralf Hagelstein
Die ARGE wird das als "absichtliche Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit" hinstellen. Knifflige Angelegenheit.

Verfasst: 21.04.2008 05:56
von Potzblitz
Hat da irgendwer Erfahrungen dazu?

Bringt mir ja nichts zu warten, bis ich die Whg. verliere. Dann müßten sie auf jeden Fall meine neue Mitwohnung bezahlen, aber mein persönlicher Schuldenberg wächst. man bekommt ja bei ner Zwangsversteigerung nie das, was die Whg. wirklich wert ist. Das kann ja auch nicht im Sinne des Staates sein - oder etwa doch? :roll:

Verfasst: 21.04.2008 16:44
von Ralf Hagelstein
Schulden sind aus der Sicht der Arbeitsverwaltung privatsache.
Ich würde mal einen Termin mit meinem Bankberater machen.
Du bist bestimmt kein Einzelfall.

Re: Eigentumswohnung - Was wäre wenn...?

Verfasst: 23.04.2008 22:03
von Corica
Potzblitz hat geschrieben:Hallöchen,

muß demnächst ALG2 beantragen, nun zwei Fragen zu meiner Eigentumswohnung:

Angenommen, ich könnte ein Familienmitglied dazu überreden, mir meine Whg. abzukaufen und mir sie dann zu vermieten. Da die Whg. zu 100% finanziert ist und das Darlehen erst seit 2 Jahren läuft, müßte ich den erzielten Erlös komplett nehmen um die Kredite zu tilgen.

Wäre das eine Einnahme, bei der die ARGE mir dann das ALG2 streicht oder wird das akzeptiert, dass ich damit meine Schulden für die Whg. begleiche?

Wie reagiert die ARGE darauf, dass ich plötzlich in meiner "eigenen" Whg. zur Miete wohne? Bekomme ich dann die Miete bezahlt oder wird mir da ein Sozialbetrug vorgeworfen?

Ich sehe das grad als letzte Möglichkeit, um meine Whg. nicht zu verlieren, weil ich die Tilgung nicht mehr zahlen kann und die Bank sich nicht auf eine temporäre Aussetzung der Tilgung einlässt.
frage. bekommst du bald wieder arbeit?
die zinsen werden doch vom amt übernommen, du bezahlst nur die tilgung.
oder ist der betrag so hoch das es nicht reichen würde ?
klammere dich nicht an die wohnung, macht dich nur krank.
geh zur bank teile ihnen mit das du nicht in der lage bist den abtrag zu bezahlen. versuch nur die zinsen zu bezahlen. keinen abtrag.
ich mußte mein haus auch verkaufen, war nicht einfach,
aber mir geht es wieder besser.
mfg dieter