Meine bessere Hälfte bekommt demnächst eine Teilauszahlung ihrer LV.
Nun weiß ich aber nicht ob wir das damals beim Antrag angegeban haben.
Wird das dann wieder ein Beitrag zu den Millionenüberschüssen der Arge oder kann man das behalten?
Nach dem Motto
"Du mußt ein Schwein sein in dieser Welt"
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Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
Jedem ALG II-Empfänger und seinem Partner wird ein Grundfreibetrag bis zu 150 EUR je Lebensjahr eingeräumt. Er beträgt - für jeden volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner - mindestens 3.100 EUR und maximal jeweils 9.750 EUR.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.