Hallo,
ich bekomme seit dem 01.02.08 ALG2 für den Antrag habe ich auch die benötigten Auszüge der vorherigen 6 Monate vorgezeigt und der Antrag wurde genehmigt. Vor 3 Wochen sollte ich meine Kontoauszüge vorzeigen in den zu erkennen ist ob mein Ex Unterhalt für unseren Sohn gezahlt hat, auch diese habe ich eingerreicht aber auch nur die wo die Zahlungseingänge zu erkennen sind.
Heute hatte ich schon wieder Post von der ARGE im Briefkasten in dem stand das ich bitte bis zum 05.05.08 alle "lückenlosen" Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorweisen soll.
Kann mir jemand sagen was das soll?! Ist die ARGE überhaupt berrechtigt ständig die Kontoauszüge zu verlangen??? Ich habe zwar nichts zu verbergen aber ich finde doch das es zu weit geht ständig die Leute zu kontrolieren für was monatlich das Geld ausgegeben wird.
Vielen Dank im voraus...
ARGE verlangt ständig meine Kontoauszüge...
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
Grundsätzlich gilt, dass eine ARGE nicht ohne Grund die Vorlage von Kontoauszügen verlangen darf (§ 67a SGB X). Zulässig ist die Aufforderung zur Vorlage von Kontoauszügen insbesondere bei der erstmaligen bzw. erneuten Beantragung von Leistungen, zur Klärung einzelner Angaben, wenn alternative Möglichkeiten der Sachverhaltsklärung fehlen, oder bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug. Kopien einzelner Kontoauszüge dürfen nur dann zur Akte genommen werden, wenn sich aus diesen ein leistungsrelevantes Datum ergibt. Zudem haben Sie grundsätzlich das Recht, Buchungstexte von geringfügigen Soll-Buchungen zu schwärzen.“
Es gibt keine Rechtsnorm (Gesetz, Verordnung), die die Vorlage von Kontoauszügen bei der SGB II-Behörde vorschreibt oder regelt.
Lediglich über die Mitwirkungsobliegenheiten § 60 ff. SGB I, deren Nichtbefolgung eine Nichtbewilligung der beantragten Leistung zur Folge haben kann, wäre die Vorlage von Kontoauszügen indirekt erzwingbar. Das allerdings auch nur bei bestehendem konkreten Verdacht auf Leistungsmißbrauch, welchen die Sozialbehörde dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin mitzuteilen hat, damit dieser bzw. diese sich durch Beweismittel entlasten kann.
Grundsätzlich gilt, dass eine ARGE nicht ohne Grund die Vorlage von Kontoauszügen verlangen darf (§ 67a SGB X). Zulässig ist die Aufforderung zur Vorlage von Kontoauszügen insbesondere bei der erstmaligen bzw. erneuten Beantragung von Leistungen, zur Klärung einzelner Angaben, wenn alternative Möglichkeiten der Sachverhaltsklärung fehlen, oder bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug. Kopien einzelner Kontoauszüge dürfen nur dann zur Akte genommen werden, wenn sich aus diesen ein leistungsrelevantes Datum ergibt. Zudem haben Sie grundsätzlich das Recht, Buchungstexte von geringfügigen Soll-Buchungen zu schwärzen.“
Es gibt keine Rechtsnorm (Gesetz, Verordnung), die die Vorlage von Kontoauszügen bei der SGB II-Behörde vorschreibt oder regelt.
Lediglich über die Mitwirkungsobliegenheiten § 60 ff. SGB I, deren Nichtbefolgung eine Nichtbewilligung der beantragten Leistung zur Folge haben kann, wäre die Vorlage von Kontoauszügen indirekt erzwingbar. Das allerdings auch nur bei bestehendem konkreten Verdacht auf Leistungsmißbrauch, welchen die Sozialbehörde dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin mitzuteilen hat, damit dieser bzw. diese sich durch Beweismittel entlasten kann.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo,
sieht in der Praxis aber leider gaaanz anders aus.
Mir wurde kein Verdachtsmoment mitgeteilt,auch auf wiederholte Anfrage
in schriftlicher und mündlicher Form nicht.
Aus eben der Mitwirkungspflicht wurde mir ein Strick gedreht und ich bekam keine Leistung mehr.
Auch das erwirken einer EA beim SG bracht keinen Erfolg.
Nach fast 3 Monaten ohne Geld bin ich eingeknickt und habe meine Kontoauszüge vorgelegt.
LG kossi
sieht in der Praxis aber leider gaaanz anders aus.
Mir wurde kein Verdachtsmoment mitgeteilt,auch auf wiederholte Anfrage
in schriftlicher und mündlicher Form nicht.
Aus eben der Mitwirkungspflicht wurde mir ein Strick gedreht und ich bekam keine Leistung mehr.
Auch das erwirken einer EA beim SG bracht keinen Erfolg.
Nach fast 3 Monaten ohne Geld bin ich eingeknickt und habe meine Kontoauszüge vorgelegt.
LG kossi