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Wie groß darf eine Wohnung für ALG 2-Empfänger sein?

Verfasst: 14.04.2008 10:47
von Tanjeli
Hallo,

ich grüße euch! Ich bin neu hier und habe durch Zufall dieses Forum gefunden. Ich hoffe, jemand kann mir mit meiner Frage weiterhelfen.

Ich wohne allein im Kreis Viersen und möchte nach Krefeld umziehen.

Bisher habe ich immer gehört, dass eine Wohnung für ALG 2-Empfänger bis 45 m² groß sein darf, damit die Miete (natürlich nur bis zu einer gewissen Grenze) übernommen wird. Nun sagte mir eine Freundin, es käme nicht unbedingt darauf an. Die Wohnung könne größer sein, aber alles, was über der Grenze von 45 m² liegt, müsste aus eigener Tasche bezahlt werden.

Das macht mir nichts aus. Mir geht es mehr darum, dass ich in dieser Wohnung bleiben darf und mir nicht plötzlich gesagt wird, meine Wohnung sei zu groß und ich müsse umziehen.
Es wird lange dauern und schwierig genug sein, die Kaution (meistens sind es ja 2-3 MM) zusammenzusparen.

Nun plane ich nicht, in eine 100 m²-Wohnung zu ziehen, aber es ist leider Gottes nicht so einfach, eine kleine Wohnung zu finden. Im Moment habe ich 37 m² unter dem Dach, was mir auch reicht, aber die meistens angebotenen Wohnungen sind entweder deutlich kleiner oder halt einen Tick größer als 45 m². Es ist zum Verzweifeln.

Weiß jemand, wo ich verbindliche Informationen dazu finde? Geht das nur beim AfA Krefeld? Ich habe auch gehört, dass ein Sachbearbeiter etwas genehmigt, was ein anderer ablehnt - und diese wechseln ja auch schon mal.
Natürlich hoffe ich auf eine Arbeit, damit ich endlich wieder mein eigenes Geld verdiene, aber solange das nicht der Fall ist, möchte ich unliebsame Überraschungen vermeiden.

Vielen Dank im Voraus! :D

Verfasst: 14.04.2008 22:00
von Ralf Hagelstein
Die Größe der Wohnung richtet sich nach den Landesrechtlichen Regelungen für den Sozialen Wohnungsbau. Am einfachsten mal bei der ARGE in Krefeld anrufen, und sich die dortigen Kriterien per Post schicken lassen, wenn die nicht im Internet veröffentlicht sind.

Verfasst: 21.04.2008 19:39
von Sunshinedream
also ich weiß soviel das man paar quatratmeter mehr haben darf aber der kaltmieten preis stimmen muss der in kr bei 218,70 steht

Verfasst: 23.04.2008 18:00
von Tanjeli
Vielen Dank euch beiden! :D
Ich hatte den Zettel mit meinem Passwort so gut weggelegt, dass ich ihn ein paar Tage nicht mehr wiedergefunden habe. :D

Was bedeutet das mit der Kaltmiete genau? Die Wohnung darf kalt nur 218,70 € kosten?
Wie sieht es mit den Nebenkosten aus? Dafür gibt es doch bestimmt auch eine Grenze und ist doch bestimmt nicht in den 218,70 € enthalten, oder?

Das ist so wenig Geld, dass ich nicht damit rechne, eine so billige Wohnung zu finden, es sei denn, man legt selbst noch etwas drauf.

@ Sunshinedream, du bist aus Krefeld - hast du selbst mit Hartz IV zu tun und kennst dich gut damit aus? Die Heizkosten bestimme ich in meiner jetzigen Wohnung im Prinzip selbst - wenn ich weniger heize, wird es halt billiger, Gas und Strom bekomme ich von den Stadtwerken und das zahle ich extra, nur das Wasser gehört zum Haus.

Wie sieht es mit einem Wohnberechtigungsschein aus? Als jemand, der auf Hartz IV angewiesen ist, bekommt man doch sicher einen. Kann man ihn bei der Arge bekommen?
Und wie hilft er konkret bei der Wohnungssuche? :?:

Verfasst: 23.04.2008 18:45
von Ralf Hagelstein
"Wohnberechtigungsscheine" gibt es beim: Wohnungsamt.

Der Nutzen ist regional unterschiedlich. In Hamburg kannst Du Dir das Teil "einrahmen und ins Bad hängen". Ausser es ist dringend (drohende Wohnungslosigkeit).

Wie teuer die Wohnungen im Kreis Viersen sein dürfen, erfragst Du am besten bei der Gemeinde (Kreisverwaltung/Bürgeramt o.Ä.).