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alg2 zuschuß und mit dem freund zusammenziehen??

Verfasst: 14.04.2008 10:12
von sannesunshine
Hallo,

ich wohne im moment mit meiner tochter zusammen in einer wohnung,ich bekomme zuschüße zu meinem gehalt vom arbeitsamt.ich möchte nun aber mit meinem freund zusammen ziehen,bekomme ich dies dann weiterhin oder fällt das weg??

wie oft darf er eigentlich bei mir übernachten??

Verfasst: 14.04.2008 10:30
von DjTermi
Hallo,
welche zuschüße meinst Du ?

Verfasst: 14.04.2008 10:33
von sannesunshine
mein geld reicht anscheinend nicht aus,laut berechnung vom arbeitsamt.also bekomme ich ca 100-200 euro dazu,kommt drauf an was ich verdiene.

Verfasst: 14.04.2008 18:18
von buxi
hallo, falls Dein Freund Einkünfte hat und beruftätig ist, wirst Du nach einem Jahr zusammenleben vorraussichtlich nichts mehr bekommen. Nach einem Jahr zusammen leben, gilt eine Partnerschaft als gefestigt und dann geht man von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus. So haben jedenfalls inzwischen mehrere Gerichte entschieden.

Dein Freund darf im Prinzip sechs Wochen ohne Unterbrechung bei Dir übernachten, danach muß er dann mal für eine Nacht bei sich zu Hause schlafen. Dann darf er wieder sechs Wochen am Stück bei Dir übernachten usw. Max. 6 Wochen gilt noch als Besucher. Er darf auch einige persönliche Uttensilien bei Dir deponieren, Pflegemittel, Rasierwasser usw. So lange er einen gemeldeten Wohnsitz hat und der nicht bei Dir ist.
Gruß buxi